Es gibt Spiegel mit Blinker die sind aber meistens nicht so schön.
Ich selber habe keine Blinker mehr und auch beim Tüv oder bei den Grünen keine Probleme gehabt. Kenne viele die keine mehr haben.
Irgendwo war hier auch mal was verlinkt dazu!
Nee aber hat den Karren so wie er ist bei der HU Hinterher auch abgenommen
war da aber ein anderer Prüfer
aber 91 ist eher unwahrscheinlich, habe es auch in versch. Foren gelsen dass es erst ab mitte 94 pflicht ist.
Flensburg ist wie Paybag- bei 18 Punkten gibts ein Fahrrad
Original von froekl
Es gibt Spiegel mit Blinker die sind aber meistens nicht so schön.
Ich selber habe keine Blinker mehr und auch beim Tüv oder bei den Grünen keine Probleme gehabt. Kenne viele die keine mehr haben.
Irgendwo war hier auch mal was verlinkt dazu!
es gibt da ja diverse möglichkeiten aus OEM teilen einen spiegel mit blinkern zu bauen
Original von froekl
Es gibt Spiegel mit Blinker die sind aber meistens nicht so schön.
Ich selber habe keine Blinker mehr und auch beim Tüv oder bei den Grünen keine Probleme gehabt. Kenne viele die keine mehr haben.
Irgendwo war hier auch mal was verlinkt dazu!
es gibt da ja diverse möglichkeiten aus OEM teilen einen spiegel mit blinkern zu bauen
ja hatte das auch tatsächlich schon überlegt in meine kleinen welche zu basteln. Das geht natürlich auch!
mir hat letzte Woche der TÜV Prüfer auf Nachfrage mitgeteilt, dass man die Seitenblinker zumachen kann, wenn der Wagen noch vor der EG Typengenehmigung zuglassen wurde. Mein 95 er Cabby z.B. hat noch keine EG Typengenehmigung und da dürfte ich die Seitenblinker ohne Ersatz entfernen.
Gewissermaßen habt ihr alle recht, denn soweit ich weiß wurden die 1989 eingeführt aber erst mitte 94 zur Pflicht WENN man ein Modell hat, dass schon an die EG-Richtlienien angepasst ist. Woran man das erkennt weiß ich aber nicht.
Original von easyrider
Gewissermaßen habt ihr alle recht, denn soweit ich weiß wurden die 1989 eingeführt aber erst mitte 94 zur Pflicht WENN man ein Modell hat, dass schon an die EG-Richtlienien angepasst ist. Woran man das erkennt weiß ich aber nicht.
Guten Morgen,
der Tüv Prüfer erklärte, das wenn im neuen Fahrzeugschein also Zulassungsbescheinigung Teil 1 unter Punkt "K" ein kurze Zahlenfolge (also um die 4 Zeichen) steht, handelt es sich noch nicht um eine EG Typengenehmigung (so wie bei mir). Dann darf man ohne weiteres die Seitenblinker entfernen.