brauch mein 94iger cab seitenblinker??
Moderator: Fabio
brauch mein 94iger cab seitenblinker??
moin,
muß man an einen 94iger cabrio seitenblinker haben, ist das pflicht?? will gerne meine kotflügel so glatt wie möglich haben
muß man an einen 94iger cabrio seitenblinker haben, ist das pflicht?? will gerne meine kotflügel so glatt wie möglich haben
zu kalt gibt es nicht, nur zu nass.....
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es gibt da ja diverse möglichkeiten aus OEM teilen einen spiegel mit blinkern zu bauenOriginal von froekl
Es gibt Spiegel mit Blinker die sind aber meistens nicht so schön.
Ich selber habe keine Blinker mehr und auch beim Tüv oder bei den Grünen keine Probleme gehabt. Kenne viele die keine mehr haben.
Irgendwo war hier auch mal was verlinkt dazu!
Original von XdeVilXes gibt da ja diverse möglichkeiten aus OEM teilen einen spiegel mit blinkern zu bauenOriginal von froekl
Es gibt Spiegel mit Blinker die sind aber meistens nicht so schön.
Ich selber habe keine Blinker mehr und auch beim Tüv oder bei den Grünen keine Probleme gehabt. Kenne viele die keine mehr haben.
Irgendwo war hier auch mal was verlinkt dazu!
ja hatte das auch tatsächlich schon überlegt in meine kleinen welche zu basteln. Das geht natürlich auch!
Hallo
mir hat letzte Woche der TÜV Prüfer auf Nachfrage mitgeteilt, dass man die Seitenblinker zumachen kann, wenn der Wagen noch vor der EG Typengenehmigung zuglassen wurde. Mein 95 er Cabby z.B. hat noch keine EG Typengenehmigung und da dürfte ich die Seitenblinker ohne Ersatz entfernen.
Viele Grüße,
mfischi
mir hat letzte Woche der TÜV Prüfer auf Nachfrage mitgeteilt, dass man die Seitenblinker zumachen kann, wenn der Wagen noch vor der EG Typengenehmigung zuglassen wurde. Mein 95 er Cabby z.B. hat noch keine EG Typengenehmigung und da dürfte ich die Seitenblinker ohne Ersatz entfernen.
Viele Grüße,
mfischi
Guten Morgen,Original von easyrider
Gewissermaßen habt ihr alle recht, denn soweit ich weiß wurden die 1989 eingeführt aber erst mitte 94 zur Pflicht WENN man ein Modell hat, dass schon an die EG-Richtlienien angepasst ist. Woran man das erkennt weiß ich aber nicht.
der Tüv Prüfer erklärte, das wenn im neuen Fahrzeugschein also Zulassungsbescheinigung Teil 1 unter Punkt "K" ein kurze Zahlenfolge (also um die 4 Zeichen) steht, handelt es sich noch nicht um eine EG Typengenehmigung (so wie bei mir). Dann darf man ohne weiteres die Seitenblinker entfernen.
Gruß mfischi
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