[Elektrik & Beleuchtung] Auf Xenon umrüsten beim Golf Cab 3,5
Auf Xenon umrüsten beim Golf Cab 3,5
Hi Leute, hat einer von euch Erfahrung mit dem Nachrüsten Xenon für Facelift?
Vom Tüv mal abgesehen, eher in Richtung Teile?
MFG
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- Christian
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[quote]Original von Stigmata
Hi..also Die Xenonscheinwerfer von VW sind extrem teuer...die leuchtweiternregulierung hmmm also mein tüvler sagte die normale von hand reicht..musst halt xenon allgemein niedriger einstellen als normales licht..und die Scheinwerferreinigungsanlage ist ist erst pflicht aber dem Baujahr 04/2000. [/quote]
das letzte trifft wohl nur auf BMW zu, weil die Xenon ohne verbaut haben. SRA ist Pflicht, und die ALR ebenfalls.
http://de.wikipedia.org/wiki/Xenonlicht
Hi..also Die Xenonscheinwerfer von VW sind extrem teuer...die leuchtweiternregulierung hmmm also mein tüvler sagte die normale von hand reicht..musst halt xenon allgemein niedriger einstellen als normales licht..und die Scheinwerferreinigungsanlage ist ist erst pflicht aber dem Baujahr 04/2000. [/quote]
das letzte trifft wohl nur auf BMW zu, weil die Xenon ohne verbaut haben. SRA ist Pflicht, und die ALR ebenfalls.
http://de.wikipedia.org/wiki/Xenonlicht
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- Stigmata
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Dann weis ich wirklich nicht was mein TüVler hat...er hat bei der höchsten behörde angerufen und die meinten das die SRA erst ab dem BJ. 04/2000 Pflicht ist..sonnnst hätte ich ja des zeugs nicht drinne, habe es schriftlich hier liegen und habe es auch der polizei vorgelegt und das Hielt stand auch einer überprüfung..hm naja..wenn es mal wirklich nicht mehr geht mache ich eine SRA rein oder mache wieder normale 100Watt birnen rein
[quote]Original von Stigmata
Hi..also Die Xenonscheinwerfer von VW sind extrem teuer...
Sind aber die einzig zugelassenen.
die leuchtweiternregulierung hmmm also mein tüvler sagte die normale von hand reicht..musst halt xenon allgemein niedriger einstellen als normales licht..
Such dir nen Tüv Menschen der Ahnung hat. Wenn du Xenon nachrüstest muss die ALWR vorhanden sein, da diese beim Golf 4 auch Serienmässig mit diesen Scheinwerfern verbaut wurde.
und die Scheinwerferreinigungsanlage ist ist erst pflicht aber dem Baujahr 04/2000.
Das stimmt so nicht. Wurde Xenon Serienmässig mit SWR ausgeliefert ist bei nachrüstung der Serienzusand oder besser wiederherzustellen. Beim Motorumbau musst du ja auch die Bremsen vom Spender oder bessere übernehmen.
[/quote]
Hi..also Die Xenonscheinwerfer von VW sind extrem teuer...
Sind aber die einzig zugelassenen.
die leuchtweiternregulierung hmmm also mein tüvler sagte die normale von hand reicht..musst halt xenon allgemein niedriger einstellen als normales licht..
Such dir nen Tüv Menschen der Ahnung hat. Wenn du Xenon nachrüstest muss die ALWR vorhanden sein, da diese beim Golf 4 auch Serienmässig mit diesen Scheinwerfern verbaut wurde.
und die Scheinwerferreinigungsanlage ist ist erst pflicht aber dem Baujahr 04/2000.
Das stimmt so nicht. Wurde Xenon Serienmässig mit SWR ausgeliefert ist bei nachrüstung der Serienzusand oder besser wiederherzustellen. Beim Motorumbau musst du ja auch die Bremsen vom Spender oder bessere übernehmen.
[/quote]
Das hat alles keine Zweck. Ich verstehe die dauernden Diskussionen überhaupt nicht. Wenn jemand meint er müsse Xenon haben und baut es sich ein ohne ALWR und swr, dann soll er es doch machen. Ich schließe mich da nicht aus, ich habs auch, aber eins war mir ganz wichtig und das habe ich mir auch was kosten lassen. ES darf nicht blenden.
Wenn er nen Tüver hat soll ers halt machen wie ers meint. ES IST UND BLEIBT ILLEGAL, da es so nicht im Golf 4 Cabrio verbaut wurde. Wie willst du die Scheinwerfer codieren?? gibt nur 4 möglichkeiten (oder 6??) weis nimma ich meine Golf/Bora, Golf/Bora Variant, Golf/Bora 4motion, Golf/Bora Variant 4motion.
Und was ist dann dein Cabrio?? Also da fängts doch schon an.
Baue es ein und lass es eintragen, wenn ein Tüver das sieht, der Ahnung hat ist es eh wieder draussen.
Gruß Sebbi
Wenn er nen Tüver hat soll ers halt machen wie ers meint. ES IST UND BLEIBT ILLEGAL, da es so nicht im Golf 4 Cabrio verbaut wurde. Wie willst du die Scheinwerfer codieren?? gibt nur 4 möglichkeiten (oder 6??) weis nimma ich meine Golf/Bora, Golf/Bora Variant, Golf/Bora 4motion, Golf/Bora Variant 4motion.
Und was ist dann dein Cabrio?? Also da fängts doch schon an.
Baue es ein und lass es eintragen, wenn ein Tüver das sieht, der Ahnung hat ist es eh wieder draussen.
Gruß Sebbi
[quote]Original von variantgt
[...]ES IST UND BLEIBT ILLEGAL, da es so nicht im Golf 4 Cabrio verbaut wurde. Wie willst du die Scheinwerfer codieren?? gibt nur 4 möglichkeiten (oder 6??) weis nimma ich meine Golf/Bora, Golf/Bora Variant, Golf/Bora 4motion, Golf/Bora Variant 4motion.
Und was ist dann dein Cabrio?? Also da fängts doch schon an.
[...][/quote]
nope
wenn du alles vom 4er übernimmst ist es legal. was willst du denn an den scheinwerfern codieren? die laufen nicht über canbus, da muss nix codiert werden. deiner aussage nach dürfte es auch keine vr6, r32, 1,8T usw. umbauten geben die legal eingetragen sind weil es das ja im 3er bzw 4er cabrio nicht gab.
[...]ES IST UND BLEIBT ILLEGAL, da es so nicht im Golf 4 Cabrio verbaut wurde. Wie willst du die Scheinwerfer codieren?? gibt nur 4 möglichkeiten (oder 6??) weis nimma ich meine Golf/Bora, Golf/Bora Variant, Golf/Bora 4motion, Golf/Bora Variant 4motion.
Und was ist dann dein Cabrio?? Also da fängts doch schon an.
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nope

wenn du alles vom 4er übernimmst ist es legal. was willst du denn an den scheinwerfern codieren? die laufen nicht über canbus, da muss nix codiert werden. deiner aussage nach dürfte es auch keine vr6, r32, 1,8T usw. umbauten geben die legal eingetragen sind weil es das ja im 3er bzw 4er cabrio nicht gab.
[quote]Original von robert84
[quote]Original von variantgt
[...]ES IST UND BLEIBT ILLEGAL, da es so nicht im Golf 4 Cabrio verbaut wurde. Wie willst du die Scheinwerfer codieren?? gibt nur 4 möglichkeiten (oder 6??) weis nimma ich meine Golf/Bora, Golf/Bora Variant, Golf/Bora 4motion, Golf/Bora Variant 4motion.
Und was ist dann dein Cabrio?? Also da fängts doch schon an.
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nope
wenn du alles vom 4er übernimmst ist es legal. was willst du denn an den scheinwerfern codieren? die laufen nicht über canbus, da muss nix codiert werden. deiner aussage nach dürfte es auch keine vr6, r32, 1,8T usw. umbauten geben die legal eingetragen sind weil es das ja im 3er bzw 4er cabrio nicht gab. [/quote]
Und gerade haste bewiesen, dass du DAVON keine Ahnung hast. Die Scheinwerfer haben Steuergeräte hinten dran. Die Steuergeräte regeln auch die Leuchtweite anhand der verbauten Sensoren. Diese liefer dem Stg. einen Spannung. Somit weis das STG welche Achse wie weit eingetaucht ist. Mit den Werten stellt es dann den Schweinwerfer ein.
Das war Grundwissen Golf 4 Xenon.
So da der 4motion andere Aufnahmen hat als der normale ist die Steuerspannung eine andere als beim normalen. Hab gerade nochmal nachgeschaut wird unterschieden zwischen golf, bora, golf 4motion , bora 4motion.
Also müsste dein cabrio den gleichen Radstand haben wie einer von den Varianten damit sich das Licht dann auch richtig anpasst.
Eintragen lassen kann man ALLES. Jedoch muss man dann auch die Prüfung bezahlen und ein Scheinwerfer in ein Auto bauen, in dem es die nie gab hat zur folge, dass für die Kombination ein Gutachten erstellt werden muss und das übersteigt das Budget hier mit Sicherheit bei weitem.
Und das ganze läuft nicht über Can (zumindest nicht bei meinerm 4er) sondern über das ganz normale Bussystem.
Ich mache dir gerne Screenshots vom VAGcom.
Die Steuergeräteadresse ist übrigens die 55 für die alten Schwinwerfer und die 29 und 39 (links rechts) für die neuen. Die Codierung ist dann bei der Funktion 7 und wie folgt aufgeteilt:
00001 - Golf Frontantrieb
00002 - Golf 4 Motion
00003 - Bora Frontantrieb
00004 - Bora 4 Motion
So und wenn jetzt nochmal jemand behaupten will das was ich schreiber wäre falsch, dann kann er das gerne tun, aber bitte mit nachweisen. :meckern: :meckern: :meckern:
Gruß Sebbi :finger:
[quote]Original von variantgt
[...]ES IST UND BLEIBT ILLEGAL, da es so nicht im Golf 4 Cabrio verbaut wurde. Wie willst du die Scheinwerfer codieren?? gibt nur 4 möglichkeiten (oder 6??) weis nimma ich meine Golf/Bora, Golf/Bora Variant, Golf/Bora 4motion, Golf/Bora Variant 4motion.
Und was ist dann dein Cabrio?? Also da fängts doch schon an.
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nope

wenn du alles vom 4er übernimmst ist es legal. was willst du denn an den scheinwerfern codieren? die laufen nicht über canbus, da muss nix codiert werden. deiner aussage nach dürfte es auch keine vr6, r32, 1,8T usw. umbauten geben die legal eingetragen sind weil es das ja im 3er bzw 4er cabrio nicht gab. [/quote]
Und gerade haste bewiesen, dass du DAVON keine Ahnung hast. Die Scheinwerfer haben Steuergeräte hinten dran. Die Steuergeräte regeln auch die Leuchtweite anhand der verbauten Sensoren. Diese liefer dem Stg. einen Spannung. Somit weis das STG welche Achse wie weit eingetaucht ist. Mit den Werten stellt es dann den Schweinwerfer ein.
Das war Grundwissen Golf 4 Xenon.
So da der 4motion andere Aufnahmen hat als der normale ist die Steuerspannung eine andere als beim normalen. Hab gerade nochmal nachgeschaut wird unterschieden zwischen golf, bora, golf 4motion , bora 4motion.
Also müsste dein cabrio den gleichen Radstand haben wie einer von den Varianten damit sich das Licht dann auch richtig anpasst.
Eintragen lassen kann man ALLES. Jedoch muss man dann auch die Prüfung bezahlen und ein Scheinwerfer in ein Auto bauen, in dem es die nie gab hat zur folge, dass für die Kombination ein Gutachten erstellt werden muss und das übersteigt das Budget hier mit Sicherheit bei weitem.
Und das ganze läuft nicht über Can (zumindest nicht bei meinerm 4er) sondern über das ganz normale Bussystem.
Ich mache dir gerne Screenshots vom VAGcom.
Die Steuergeräteadresse ist übrigens die 55 für die alten Schwinwerfer und die 29 und 39 (links rechts) für die neuen. Die Codierung ist dann bei der Funktion 7 und wie folgt aufgeteilt:
00001 - Golf Frontantrieb
00002 - Golf 4 Motion
00003 - Bora Frontantrieb
00004 - Bora 4 Motion
So und wenn jetzt nochmal jemand behaupten will das was ich schreiber wäre falsch, dann kann er das gerne tun, aber bitte mit nachweisen. :meckern: :meckern: :meckern:
Gruß Sebbi :finger:
- Holla die Waldfee
- Cabrio-Liebhaber
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- Registriert: 6. Okt 2009 21:28
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RE: Auf Xenon umrüsten beim Golf Cab 3,5
Hallo runner50,
[quote]Original von runner50
Hi Leute, hat einer von euch Erfahrung mit dem Nachrüsten Xenon für Facelift?
Vom Tüv mal abgesehen, eher in Richtung Teile?
MFG [/quote]
Wenn einer Ahnung hat, dann Christian Kitzke
Holla die Waldfee
[quote]Original von runner50
Hi Leute, hat einer von euch Erfahrung mit dem Nachrüsten Xenon für Facelift?
Vom Tüv mal abgesehen, eher in Richtung Teile?
MFG [/quote]
Wenn einer Ahnung hat, dann Christian Kitzke
Holla die Waldfee
Vielen Dank Euch allen für die Schöne Zeit im Forum.



[quote]Original von variantgt
[quote]Original von robert84
[quote]Original von variantgt
[...]ES IST UND BLEIBT ILLEGAL, da es so nicht im Golf 4 Cabrio verbaut wurde. Wie willst du die Scheinwerfer codieren?? gibt nur 4 möglichkeiten (oder 6??) weis nimma ich meine Golf/Bora, Golf/Bora Variant, Golf/Bora 4motion, Golf/Bora Variant 4motion.
Und was ist dann dein Cabrio?? Also da fängts doch schon an.
[...][/quote]
nope
wenn du alles vom 4er übernimmst ist es legal. was willst du denn an den scheinwerfern codieren? die laufen nicht über canbus, da muss nix codiert werden. deiner aussage nach dürfte es auch keine vr6, r32, 1,8T usw. umbauten geben die legal eingetragen sind weil es das ja im 3er bzw 4er cabrio nicht gab. [/quote]
Und gerade haste bewiesen, dass du DAVON keine Ahnung hast.
Mit solchen pauschalaussagen wäre ich vorsichtig.
Die Scheinwerfer haben Steuergeräte hinten dran. Die Steuergeräte regeln auch die Leuchtweite anhand der verbauten Sensoren. Diese liefer dem Stg. einen Spannung. Somit weis das STG welche Achse wie weit eingetaucht ist. Mit den Werten stellt es dann den Schweinwerfer ein.
Das war Grundwissen Golf 4 Xenon.
Wie eine Leuchtweitenregulierung funktioniert weiß ich, hättest du meinen ersten post zu diesem Thema gelesen wüsstest du das ich mich auf die ALWR von Hella bezogen habe, wer will den bitte den ganzen VW kram nachrüsten??? Für das Geld kannst du dir auch nen Golf 4 mit Xenon dahinstellen
Und ausserdem beziehst du dich hier auf die neuere Scheinwerfer Generation von VW mit den Steuergeräten am Scheinwerfer, die alten haben diese noch Extra.
So da der 4motion andere Aufnahmen hat als der normale ist die Steuerspannung eine andere als beim normalen. Hab gerade nochmal nachgeschaut wird unterschieden zwischen golf, bora, golf 4motion , bora 4motion.
Also müsste dein cabrio den gleichen Radstand haben wie einer von den Varianten damit sich das Licht dann auch richtig anpasst.
Ist ja schön und gut nur ist es fürs Cabrio völlig egal, weil du wie gesagt beim nachrüsten nur die Scheinwerfer nimmst. :zwinker:
Eintragen lassen kann man ALLES. Jedoch muss man dann auch die Prüfung bezahlen und ein Scheinwerfer in ein Auto bauen, in dem es die nie gab hat zur folge, dass für die Kombination ein Gutachten erstellt werden muss und das übersteigt das Budget hier mit Sicherheit bei weitem.
Und das ganze läuft nicht über Can (zumindest nicht bei meinerm 4er) sondern über das ganz normale Bussystem.
Ich mache dir gerne Screenshots vom VAGcom.
Die Steuergeräteadresse ist übrigens die 55 für die alten Schwinwerfer und die 29 und 39 (links rechts) für die neuen. Die Codierung ist dann bei der Funktion 7 und wie folgt aufgeteilt:
00001 - Golf Frontantrieb
00002 - Golf 4 Motion
00003 - Bora Frontantrieb
00004 - Bora 4 Motion
So und wenn jetzt nochmal jemand behaupten will das was ich schreiber wäre falsch, dann kann er das gerne tun, aber bitte mit nachweisen. :meckern: :meckern: :meckern:
Gruß Sebbi :finger: [/quote]
[quote]Original von robert84
[quote]Original von variantgt
[...]ES IST UND BLEIBT ILLEGAL, da es so nicht im Golf 4 Cabrio verbaut wurde. Wie willst du die Scheinwerfer codieren?? gibt nur 4 möglichkeiten (oder 6??) weis nimma ich meine Golf/Bora, Golf/Bora Variant, Golf/Bora 4motion, Golf/Bora Variant 4motion.
Und was ist dann dein Cabrio?? Also da fängts doch schon an.
[...][/quote]
nope

wenn du alles vom 4er übernimmst ist es legal. was willst du denn an den scheinwerfern codieren? die laufen nicht über canbus, da muss nix codiert werden. deiner aussage nach dürfte es auch keine vr6, r32, 1,8T usw. umbauten geben die legal eingetragen sind weil es das ja im 3er bzw 4er cabrio nicht gab. [/quote]
Und gerade haste bewiesen, dass du DAVON keine Ahnung hast.
Mit solchen pauschalaussagen wäre ich vorsichtig.
Die Scheinwerfer haben Steuergeräte hinten dran. Die Steuergeräte regeln auch die Leuchtweite anhand der verbauten Sensoren. Diese liefer dem Stg. einen Spannung. Somit weis das STG welche Achse wie weit eingetaucht ist. Mit den Werten stellt es dann den Schweinwerfer ein.
Das war Grundwissen Golf 4 Xenon.
Wie eine Leuchtweitenregulierung funktioniert weiß ich, hättest du meinen ersten post zu diesem Thema gelesen wüsstest du das ich mich auf die ALWR von Hella bezogen habe, wer will den bitte den ganzen VW kram nachrüsten??? Für das Geld kannst du dir auch nen Golf 4 mit Xenon dahinstellen

So da der 4motion andere Aufnahmen hat als der normale ist die Steuerspannung eine andere als beim normalen. Hab gerade nochmal nachgeschaut wird unterschieden zwischen golf, bora, golf 4motion , bora 4motion.
Also müsste dein cabrio den gleichen Radstand haben wie einer von den Varianten damit sich das Licht dann auch richtig anpasst.
Ist ja schön und gut nur ist es fürs Cabrio völlig egal, weil du wie gesagt beim nachrüsten nur die Scheinwerfer nimmst. :zwinker:
Eintragen lassen kann man ALLES. Jedoch muss man dann auch die Prüfung bezahlen und ein Scheinwerfer in ein Auto bauen, in dem es die nie gab hat zur folge, dass für die Kombination ein Gutachten erstellt werden muss und das übersteigt das Budget hier mit Sicherheit bei weitem.
Und das ganze läuft nicht über Can (zumindest nicht bei meinerm 4er) sondern über das ganz normale Bussystem.
Ich mache dir gerne Screenshots vom VAGcom.
Die Steuergeräteadresse ist übrigens die 55 für die alten Schwinwerfer und die 29 und 39 (links rechts) für die neuen. Die Codierung ist dann bei der Funktion 7 und wie folgt aufgeteilt:
00001 - Golf Frontantrieb
00002 - Golf 4 Motion
00003 - Bora Frontantrieb
00004 - Bora 4 Motion
So und wenn jetzt nochmal jemand behaupten will das was ich schreiber wäre falsch, dann kann er das gerne tun, aber bitte mit nachweisen. :meckern: :meckern: :meckern:
Gruß Sebbi :finger: [/quote]
[quote]Original von robert84
[quote]Original von variantgt
[quote]Original von robert84
[quote]Original von variantgt
[...]ES IST UND BLEIBT ILLEGAL, da es so nicht im Golf 4 Cabrio verbaut wurde. Wie willst du die Scheinwerfer codieren?? gibt nur 4 möglichkeiten (oder 6??) weis nimma ich meine Golf/Bora, Golf/Bora Variant, Golf/Bora 4motion, Golf/Bora Variant 4motion.
Und was ist dann dein Cabrio?? Also da fängts doch schon an.
[...][/quote]
nope
wenn du alles vom 4er übernimmst ist es legal. was willst du denn an den scheinwerfern codieren? die laufen nicht über canbus, da muss nix codiert werden. deiner aussage nach dürfte es auch keine vr6, r32, 1,8T usw. umbauten geben die legal eingetragen sind weil es das ja im 3er bzw 4er cabrio nicht gab. [/quote]
Und gerade haste bewiesen, dass du DAVON keine Ahnung hast.
Mit solchen pauschalaussagen wäre ich vorsichtig.
Das war nicht böse gemeint, aber in DEM Fall hat es halt den anschein erweckt - Sorry.
Die Scheinwerfer haben Steuergeräte hinten dran. Die Steuergeräte regeln auch die Leuchtweite anhand der verbauten Sensoren. Diese liefer dem Stg. einen Spannung. Somit weis das STG welche Achse wie weit eingetaucht ist. Mit den Werten stellt es dann den Schweinwerfer ein.
Das war Grundwissen Golf 4 Xenon.
Wie eine Leuchtweitenregulierung funktioniert weiß ich, hättest du meinen ersten post zu diesem Thema gelesen wüsstest du das ich mich auf die ALWR von Hella bezogen habe, wer will den bitte den ganzen VW kram nachrüsten??? Für das Geld kannst du dir auch nen Golf 4 mit Xenon dahinstellen
Und ausserdem beziehst du dich hier auf die neuere Scheinwerfer Generation von VW mit den Steuergeräten am Scheinwerfer, die alten haben diese noch Extra.
Das ist egal, da ist nur die Stg. Adresse anderes der rest ist gleich.
So da der 4motion andere Aufnahmen hat als der normale ist die Steuerspannung eine andere als beim normalen. Hab gerade nochmal nachgeschaut wird unterschieden zwischen golf, bora, golf 4motion , bora 4motion.
Also müsste dein cabrio den gleichen Radstand haben wie einer von den Varianten damit sich das Licht dann auch richtig anpasst.
Ist ja schön und gut nur ist es fürs Cabrio völlig egal, weil du wie gesagt beim nachrüsten nur die Scheinwerfer nimmst.
ja genau und die fahren bei fehlender alwr in grundposition also ganz nach unten, es sei denn du baust sie um auf mlwr.
:zwinker:
Eintragen lassen kann man ALLES. Jedoch muss man dann auch die Prüfung bezahlen und ein Scheinwerfer in ein Auto bauen, in dem es die nie gab hat zur folge, dass für die Kombination ein Gutachten erstellt werden muss und das übersteigt das Budget hier mit Sicherheit bei weitem.
Und das ganze läuft nicht über Can (zumindest nicht bei meinerm 4er) sondern über das ganz normale Bussystem.
Ich mache dir gerne Screenshots vom VAGcom.
Die Steuergeräteadresse ist übrigens die 55 für die alten Schwinwerfer und die 29 und 39 (links rechts) für die neuen. Die Codierung ist dann bei der Funktion 7 und wie folgt aufgeteilt:
00001 - Golf Frontantrieb
00002 - Golf 4 Motion
00003 - Bora Frontantrieb
00004 - Bora 4 Motion
So und wenn jetzt nochmal jemand behaupten will das was ich schreiber wäre falsch, dann kann er das gerne tun, aber bitte mit nachweisen. :meckern: :meckern: :meckern:
Gruß Sebbi :finger: [/quote] [/quote]
Sorry, aber ich hab mich letzte Woche intensievst damit beschäftigt und hab mit originalteilen (sind gebraucht garnicht mal so teuer ca. 100€) die alwr nachgerüstet und auch Xenonscheinwerfer eingebaut.
[quote]Original von variantgt
[quote]Original von robert84
[quote]Original von variantgt
[...]ES IST UND BLEIBT ILLEGAL, da es so nicht im Golf 4 Cabrio verbaut wurde. Wie willst du die Scheinwerfer codieren?? gibt nur 4 möglichkeiten (oder 6??) weis nimma ich meine Golf/Bora, Golf/Bora Variant, Golf/Bora 4motion, Golf/Bora Variant 4motion.
Und was ist dann dein Cabrio?? Also da fängts doch schon an.
[...][/quote]
nope

wenn du alles vom 4er übernimmst ist es legal. was willst du denn an den scheinwerfern codieren? die laufen nicht über canbus, da muss nix codiert werden. deiner aussage nach dürfte es auch keine vr6, r32, 1,8T usw. umbauten geben die legal eingetragen sind weil es das ja im 3er bzw 4er cabrio nicht gab. [/quote]
Und gerade haste bewiesen, dass du DAVON keine Ahnung hast.
Mit solchen pauschalaussagen wäre ich vorsichtig.
Das war nicht böse gemeint, aber in DEM Fall hat es halt den anschein erweckt - Sorry.
Die Scheinwerfer haben Steuergeräte hinten dran. Die Steuergeräte regeln auch die Leuchtweite anhand der verbauten Sensoren. Diese liefer dem Stg. einen Spannung. Somit weis das STG welche Achse wie weit eingetaucht ist. Mit den Werten stellt es dann den Schweinwerfer ein.
Das war Grundwissen Golf 4 Xenon.
Wie eine Leuchtweitenregulierung funktioniert weiß ich, hättest du meinen ersten post zu diesem Thema gelesen wüsstest du das ich mich auf die ALWR von Hella bezogen habe, wer will den bitte den ganzen VW kram nachrüsten??? Für das Geld kannst du dir auch nen Golf 4 mit Xenon dahinstellen

Das ist egal, da ist nur die Stg. Adresse anderes der rest ist gleich.
So da der 4motion andere Aufnahmen hat als der normale ist die Steuerspannung eine andere als beim normalen. Hab gerade nochmal nachgeschaut wird unterschieden zwischen golf, bora, golf 4motion , bora 4motion.
Also müsste dein cabrio den gleichen Radstand haben wie einer von den Varianten damit sich das Licht dann auch richtig anpasst.
Ist ja schön und gut nur ist es fürs Cabrio völlig egal, weil du wie gesagt beim nachrüsten nur die Scheinwerfer nimmst.
ja genau und die fahren bei fehlender alwr in grundposition also ganz nach unten, es sei denn du baust sie um auf mlwr.
:zwinker:
Eintragen lassen kann man ALLES. Jedoch muss man dann auch die Prüfung bezahlen und ein Scheinwerfer in ein Auto bauen, in dem es die nie gab hat zur folge, dass für die Kombination ein Gutachten erstellt werden muss und das übersteigt das Budget hier mit Sicherheit bei weitem.
Und das ganze läuft nicht über Can (zumindest nicht bei meinerm 4er) sondern über das ganz normale Bussystem.
Ich mache dir gerne Screenshots vom VAGcom.
Die Steuergeräteadresse ist übrigens die 55 für die alten Schwinwerfer und die 29 und 39 (links rechts) für die neuen. Die Codierung ist dann bei der Funktion 7 und wie folgt aufgeteilt:
00001 - Golf Frontantrieb
00002 - Golf 4 Motion
00003 - Bora Frontantrieb
00004 - Bora 4 Motion
So und wenn jetzt nochmal jemand behaupten will das was ich schreiber wäre falsch, dann kann er das gerne tun, aber bitte mit nachweisen. :meckern: :meckern: :meckern:
Gruß Sebbi :finger: [/quote] [/quote]
Sorry, aber ich hab mich letzte Woche intensievst damit beschäftigt und hab mit originalteilen (sind gebraucht garnicht mal so teuer ca. 100€) die alwr nachgerüstet und auch Xenonscheinwerfer eingebaut.
Zuletzt geändert von variantgt am 11. Mär 2010 22:51, insgesamt 1-mal geändert.
- Christian
- Moderator
- Beiträge: 17008
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- Baujahr: 1996
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so, und nun is ruhe, ihr beiden Gockel 
Aber immer gut zu wissen, das wir hier mehrer Leute haben, die sich gut auskennen!
Aber das Ende der Geschichte heisst:
ALWR muss rein, SRA muss rein, Scheinis müssen rein.
Alles andere ist nicht legal.
beim Golf 3 siehts natürlich schon wieder anders aus.
Da gibts nur 2 Wege zu legalem Xenon
1. FK Scheinwerfer kaufen. und ALWR und SRA nachrüsten
2. Hella Doppelscheinwerfer mit Linse kaufen und ALWR und SRA nachrüsten...

Aber immer gut zu wissen, das wir hier mehrer Leute haben, die sich gut auskennen!
Aber das Ende der Geschichte heisst:
ALWR muss rein, SRA muss rein, Scheinis müssen rein.
Alles andere ist nicht legal.
beim Golf 3 siehts natürlich schon wieder anders aus.
Da gibts nur 2 Wege zu legalem Xenon
1. FK Scheinwerfer kaufen. und ALWR und SRA nachrüsten
2. Hella Doppelscheinwerfer mit Linse kaufen und ALWR und SRA nachrüsten...
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Da gab es mal ein gutachten, das Kusiert ist, aber das ist mal vom Tüv als falsch bestätigt worden. Das Gutachten basierte auch einem Audi S6 Plus, der Xenon hatte ohne das ganze Zeug.
Beim Golf 4 ALWR Nachrüsten war kein Problen, da alles bereits vorgesehen ist an der Karosse (zumindest bei mir war das so). vorne musst du halt nen halter an die Karosse machen und am Querlenker und hinten an Karosse und Achse. Dann 3 Kabel nach hinten 3 an dem vorderen sensor. dann einer für die OBD Diagnose, einer für Zündinigsplus und einer für das Geschwindgkeitssignal meie ich. Fertig. So ist das original. Die Hella Lösung weis ich nicht.
Gruß Sebbi
Beim Golf 4 ALWR Nachrüsten war kein Problen, da alles bereits vorgesehen ist an der Karosse (zumindest bei mir war das so). vorne musst du halt nen halter an die Karosse machen und am Querlenker und hinten an Karosse und Achse. Dann 3 Kabel nach hinten 3 an dem vorderen sensor. dann einer für die OBD Diagnose, einer für Zündinigsplus und einer für das Geschwindgkeitssignal meie ich. Fertig. So ist das original. Die Hella Lösung weis ich nicht.
Gruß Sebbi
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