[Karosserie] Unfall mit Betonmischer: Reparaturkosten?
- DonHarkos
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Unfall mit Betonmischer: Reparaturkosten?
Hi Leute,
am Donnerstagmorgen auf dem Weg zur Uni ist es leider passiert:
auf einer zweispurigen Straße in Hildesheim hat mich ein Betonmischerfahrer übersehen und mein Cabrio retuschiert.
Ich bin auf der rechten und der LKW auf der linken Spur gefahren. Als der LKW Fahrer auf die rechte Spur wechseln wollte, hat er mich übersehen und seinen Brummi einfach rübergezogen.
Die Spuren davon erstrecken sich an meinem Wagen von hinten (Übergang Stoßstange zum Radausschnitt) bis nach vorne (Kotflügel).
Da ich geistesgegenwärtig nach rechts auf den Bürgersteig ausgewichen bin, beschränken sich die Schäden auf Kratzer und die kaputten Leisten (soweit ich es sehe keine Beulen).
Die Polizei habe ich direkt dazugerufen und ein Unfallformular bekommen. Die Schuld liegt zu 100% beim LKW-Fahrer.
Anschließend bin ich sofort zwecks Kostenvoranschlag zu VW gefahren. Der Meister hat sich den Schaden kurz angeschaut, dann aber sofort mitgeteilt, dass bei einem solchen Schaden ein Gutachter verständigt werden muss.
Mit diesem habe ich am Dienstag einen Termin.
Der Schaden wurde von Polizei und VW Meister auf ca. 3000€-3500€ geschätzt!!!
Um für Dienstag vorbereitet zu sein würde ich allerdings gerne eure Meinung hören (ungefähre Reparaturkosten, Restwert vom Auto, Wiederbeschaffungswert usw.).
Hier die Daten von meinem Fahrzeug:
Golf 3 Cabrio Joker / 90 PS / ADZ Motor / ca. 172.000 km
EZ: Ende 1997
Vorbesitzer: 1
Ausstattung (ich weiß nicht genau was Serie ist, deswegen zähle ich alles auf, was ich weiß): 4x elektr. Fenster, Airbags, ABS, Comfortblinker, Nebelscheinwerfer, Sitzheizung, elektr. + beheizte Spiegel / Wischwasserdüsen, höhenverstellbares Lenkrad, BBS Alufelgen mit ca. 6mm Dunlop Sommerreifen, Waeco Funkfernbedienung für ZV, elektr. Verdeck, Persenning).
Neben den Kratzer auf den Fotos funktioniert seit dem Unfall der Fensterheber vorne links nicht mehr. Außerdem ist der Türgriff und der schwarze Innenrand vom Spiegel zerkratzt.
am Donnerstagmorgen auf dem Weg zur Uni ist es leider passiert:
auf einer zweispurigen Straße in Hildesheim hat mich ein Betonmischerfahrer übersehen und mein Cabrio retuschiert.
Ich bin auf der rechten und der LKW auf der linken Spur gefahren. Als der LKW Fahrer auf die rechte Spur wechseln wollte, hat er mich übersehen und seinen Brummi einfach rübergezogen.
Die Spuren davon erstrecken sich an meinem Wagen von hinten (Übergang Stoßstange zum Radausschnitt) bis nach vorne (Kotflügel).
Da ich geistesgegenwärtig nach rechts auf den Bürgersteig ausgewichen bin, beschränken sich die Schäden auf Kratzer und die kaputten Leisten (soweit ich es sehe keine Beulen).
Die Polizei habe ich direkt dazugerufen und ein Unfallformular bekommen. Die Schuld liegt zu 100% beim LKW-Fahrer.
Anschließend bin ich sofort zwecks Kostenvoranschlag zu VW gefahren. Der Meister hat sich den Schaden kurz angeschaut, dann aber sofort mitgeteilt, dass bei einem solchen Schaden ein Gutachter verständigt werden muss.
Mit diesem habe ich am Dienstag einen Termin.
Der Schaden wurde von Polizei und VW Meister auf ca. 3000€-3500€ geschätzt!!!
Um für Dienstag vorbereitet zu sein würde ich allerdings gerne eure Meinung hören (ungefähre Reparaturkosten, Restwert vom Auto, Wiederbeschaffungswert usw.).
Hier die Daten von meinem Fahrzeug:
Golf 3 Cabrio Joker / 90 PS / ADZ Motor / ca. 172.000 km
EZ: Ende 1997
Vorbesitzer: 1
Ausstattung (ich weiß nicht genau was Serie ist, deswegen zähle ich alles auf, was ich weiß): 4x elektr. Fenster, Airbags, ABS, Comfortblinker, Nebelscheinwerfer, Sitzheizung, elektr. + beheizte Spiegel / Wischwasserdüsen, höhenverstellbares Lenkrad, BBS Alufelgen mit ca. 6mm Dunlop Sommerreifen, Waeco Funkfernbedienung für ZV, elektr. Verdeck, Persenning).
Neben den Kratzer auf den Fotos funktioniert seit dem Unfall der Fensterheber vorne links nicht mehr. Außerdem ist der Türgriff und der schwarze Innenrand vom Spiegel zerkratzt.
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Zuletzt geändert von DonHarkos am 15. Apr 2012 22:48, insgesamt 2-mal geändert.
- Christian
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RE: Unfall mit Betonmischer: Reparaturkosten?
Hmm, also, wenn der Wagen in einem guten Zustand ist, wird der sicherlich auf gut 3000 EUR geschätzt.
Wenn da wirklich keine Beulen sind, dann solltest du nach Gutachten abrechnen. denn die Seiten lacken lassen und inkl neuer Leisten bei VW kaufen, sollte dich bei einem freien Lacker nicht mehr als 800 EUR kosten.
Beulen muss man sich dann extra anschaun.
Aber das wirst du nach dem Gutachten ja sehen.
Wenn da wirklich keine Beulen sind, dann solltest du nach Gutachten abrechnen. denn die Seiten lacken lassen und inkl neuer Leisten bei VW kaufen, sollte dich bei einem freien Lacker nicht mehr als 800 EUR kosten.
Beulen muss man sich dann extra anschaun.
Aber das wirst du nach dem Gutachten ja sehen.
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- MysticEmpires
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Das ist doch kein Schaden 
Guck mal hier :
Mystic's kleiner schwarzer
Da ist mir ein LKW reingefahren. Das hat mich private 600€ gekostet also Kopf nich hängen lassen
Aber denke auch 3000€ als Wert kommt hin. Und da die Kosten voll getragen werden würde ich mich da auch nicht so der Kopf machen der gutachter Regelt das schon

Guck mal hier :
Mystic's kleiner schwarzer
Da ist mir ein LKW reingefahren. Das hat mich private 600€ gekostet also Kopf nich hängen lassen

Aber denke auch 3000€ als Wert kommt hin. Und da die Kosten voll getragen werden würde ich mich da auch nicht so der Kopf machen der gutachter Regelt das schon

Zuletzt geändert von MysticEmpires am 16. Apr 2012 07:25, insgesamt 1-mal geändert.
- silversurfer
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Hey Leute,
gestern ist das Gutachten gekommen:
Wiederbeschaffungswert: 3300,- €
Restwert: 330,- € ( :klopf: )
Reparaturkosten inkl. Mwst.: 2.930,20 €
Reparaturkosten ohne Mwst.: 2.462,35 €
---> also kein Totalschaden!
Die knapp 2500€ werde ich mir natürlich auszahlen lassen, meine Frage ist jetzt allerdings, ob ich einen Anspruch auf Nutzungsausfall etc. habe bzw. inwieweit ich Teile der Kosten für neue Zierleisten wiederbekomme (weil mir hierfür ja wiederum die Mwst. zusteht).
Laut Gutachten ist die Wiederbeschaffungsdauer 14 Tage. (Relevant allerdings nur bei Totalschaden, oder?). Die Reparaturdauer beträgt 3-4 Arbeitstage und der evtl. Nutzungsausfall bei 43,00 € / Tag.
gestern ist das Gutachten gekommen:
Wiederbeschaffungswert: 3300,- €
Restwert: 330,- € ( :klopf: )
Reparaturkosten inkl. Mwst.: 2.930,20 €
Reparaturkosten ohne Mwst.: 2.462,35 €
---> also kein Totalschaden!
Die knapp 2500€ werde ich mir natürlich auszahlen lassen, meine Frage ist jetzt allerdings, ob ich einen Anspruch auf Nutzungsausfall etc. habe bzw. inwieweit ich Teile der Kosten für neue Zierleisten wiederbekomme (weil mir hierfür ja wiederum die Mwst. zusteht).
Laut Gutachten ist die Wiederbeschaffungsdauer 14 Tage. (Relevant allerdings nur bei Totalschaden, oder?). Die Reparaturdauer beträgt 3-4 Arbeitstage und der evtl. Nutzungsausfall bei 43,00 € / Tag.
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- Christian
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[quote]Original von StyleLikeaStar
lässt du offiziel reparieren steht dir der nutzungsausfall bzw nen leihwagen zu in deiner klasse
lässt du dir das geld auszahlen hast auf nichts einen anspruch ( kriegst noch nichmal mal das gutachten bzw den kosten voranschlag bezahlt) [/quote]
das ist natürlich quark.
Wenn du den Wagen instand sezten lässt, und du kaufst verschiedene Sachen bei VW, kannst hier die Rechnungen einreichen und die MwStr. dafür bekommen.
Ich konnte damals nach meinem Unfall für rund 14 Tage die Ausfahlgebühr berechnen und die habe ich auch bekommen.
ist im Gutachten angegeben, wie lange die Reparatur dauern wird?
So lange kannst du mindestens die Nutzungsausfallentschädigung beantragen.
Hast du für den Kostenvoranschlag was bezahlt?
Oder war das ein Gutachtern der Versicherung? dann ists ja eh schnuppe.
lässt du offiziel reparieren steht dir der nutzungsausfall bzw nen leihwagen zu in deiner klasse
lässt du dir das geld auszahlen hast auf nichts einen anspruch ( kriegst noch nichmal mal das gutachten bzw den kosten voranschlag bezahlt) [/quote]
das ist natürlich quark.
Wenn du den Wagen instand sezten lässt, und du kaufst verschiedene Sachen bei VW, kannst hier die Rechnungen einreichen und die MwStr. dafür bekommen.
Ich konnte damals nach meinem Unfall für rund 14 Tage die Ausfahlgebühr berechnen und die habe ich auch bekommen.
ist im Gutachten angegeben, wie lange die Reparatur dauern wird?
So lange kannst du mindestens die Nutzungsausfallentschädigung beantragen.
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Oder war das ein Gutachtern der Versicherung? dann ists ja eh schnuppe.
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- DonHarkos
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Ich bin zu VW gefahren und dahin ist ein unabhängiger Gutachter gekommen, der seine Kosten direkt mit der gegnerischen Versicherung abrechnet. Die Reparatur dauert laut Gutachten 3-4 Arbeitstage.
Meiner Meinung nach kann ich mir jetzt die knapp 2500€ auszahlen lassen (Reparatursumme ohne Mwst.) und anschließend Rechnungen einreichen, um hierfür die Mwst. zu bekommen.
Die 14 Tage Widerbeschaffungsdauer und hierfür Ausfallgeld würden mir wohl nur im Fall eines Totalschadens zustehen.
Jetzt weiß ich nur nicht, ob mir die 3-4 Tage (die die Reparatur gedauert hätte) ebenfalls das Geld für einen Mietwagen zusteht, da mein Wagen ja laut Gutachten verkehrssicher und fahrbereit ist?!?
Meiner Meinung nach kann ich mir jetzt die knapp 2500€ auszahlen lassen (Reparatursumme ohne Mwst.) und anschließend Rechnungen einreichen, um hierfür die Mwst. zu bekommen.
Die 14 Tage Widerbeschaffungsdauer und hierfür Ausfallgeld würden mir wohl nur im Fall eines Totalschadens zustehen.
Jetzt weiß ich nur nicht, ob mir die 3-4 Tage (die die Reparatur gedauert hätte) ebenfalls das Geld für einen Mietwagen zusteht, da mein Wagen ja laut Gutachten verkehrssicher und fahrbereit ist?!?
Zuletzt geändert von DonHarkos am 22. Apr 2012 23:26, insgesamt 1-mal geändert.
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- Cabrio-Profi
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[quote]Original von Christian
[quote]Original von StyleLikeaStar
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Na wenn du meinst Chris
Ist mein Wissensstand vom letzten Unfall aber, besonders wenn du meine aussage genau lesen würdest würdest du diese auch verstehen
Naja zurück zum Thema
Ruf doch einfach bei der Versicherung an und lass die die Optionen erklären und gut ist!!!!
[quote]Original von StyleLikeaStar
lässt du offiziel reparieren steht dir der nutzungsausfall bzw nen leihwagen zu in deiner klasse
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das ist natürlich quark.
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Ich konnte damals nach meinem Unfall für rund 14 Tage die Ausfahlgebühr berechnen und die habe ich auch bekommen.
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- Christian
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lässt du dir das geld auszahlen hast auf nichts einen anspruch ( kriegst noch nichmal mal das gutachten bzw den kosten voranschlag bezahlt) [/quote]
das ist natürlich quark.
Wenn du den Wagen instand sezten lässt, und du kaufst verschiedene Sachen bei VW, kannst hier die Rechnungen einreichen und die MwStr. dafür bekommen.
Ich konnte damals nach meinem Unfall für rund 14 Tage die Ausfahlgebühr berechnen und die habe ich auch bekommen.
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ich kenns bisher nicht anders. Egal welcher Unfall, ich habe mir das Geld immer auszahlen lassen. Auch damals beim Cabrio habe ich 14 Tage bekommen, beim blauen Golf 14 Tage.
Wäre ich sehr überrascht, wenn sich das innerhalb von 2 Jahren so gravierend geändert hätte.
[quote]Original von Christian
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ich kenns bisher nicht anders. Egal welcher Unfall, ich habe mir das Geld immer auszahlen lassen. Auch damals beim Cabrio habe ich 14 Tage bekommen, beim blauen Golf 14 Tage.
Wäre ich sehr überrascht, wenn sich das innerhalb von 2 Jahren so gravierend geändert hätte.
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Meiner Meinung nach kann ich mir jetzt die knapp 2500€ auszahlen lassen (Reparatursumme ohne Mwst.) und anschließend Rechnungen einreichen, um hierfür die Mwst. zu bekommen.
Die 14 Tage Widerbeschaffungsdauer und hierfür Ausfallgeld würden mir wohl nur im Fall eines Totalschadens zustehen.
Jetzt weiß ich nur nicht, ob mir die 3-4 Tage (die die Reparatur gedauert hätte) ebenfalls das Geld für einen Mietwagen zusteht, da mein Wagen ja laut Gutachten verkehrssicher und fahrbereit ist?!? [/quote]
Es handelt sich dabei nicht um Geld für die Wiederbeschaffung, sondern es heist Nutzungsausfallenschädigung.
Wenn die Reparatur 3-4 Tage ansetzt, dann solltest du bzw. dein Anwalt halt 4 Tage geltend machen. Das reichst du mit einem aktuellen Bild mit Datum (Zeitung ) bei der Versicherung ein und gut ist.
Ich bin zu VW gefahren und dahin ist ein unabhängiger Gutachter gekommen, der seine Kosten direkt mit der gegnerischen Versicherung abrechnet. Die Reparatur dauert laut Gutachten 3-4 Arbeitstage.
Meiner Meinung nach kann ich mir jetzt die knapp 2500€ auszahlen lassen (Reparatursumme ohne Mwst.) und anschließend Rechnungen einreichen, um hierfür die Mwst. zu bekommen.
Die 14 Tage Widerbeschaffungsdauer und hierfür Ausfallgeld würden mir wohl nur im Fall eines Totalschadens zustehen.
Jetzt weiß ich nur nicht, ob mir die 3-4 Tage (die die Reparatur gedauert hätte) ebenfalls das Geld für einen Mietwagen zusteht, da mein Wagen ja laut Gutachten verkehrssicher und fahrbereit ist?!? [/quote]
Es handelt sich dabei nicht um Geld für die Wiederbeschaffung, sondern es heist Nutzungsausfallenschädigung.
Wenn die Reparatur 3-4 Tage ansetzt, dann solltest du bzw. dein Anwalt halt 4 Tage geltend machen. Das reichst du mit einem aktuellen Bild mit Datum (Zeitung ) bei der Versicherung ein und gut ist.
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So, ich habe jetzt mit der Versicherung, dem Gutachter und meinem Anwalt gesprochen:
ein Scheck über 2.462,35€ ist auf dem Weg zu mir. Es ist die Reparatursumme abzüglich Mwst.!
In einer Woche bringe ich mein Cabrio in eine Lackiererei und lasse mein komplettes Fahrzeug aufpolieren und neue Leisten lackieren und montieren.
Anschließend kann ich mir mit der Rechnung die angefallene Mwst. erstatten lassen. Ob ich ebenfalls eine Nutzungsausfallentschädigung habe ist sehr unwahrscheinlich, da das Auto als fahrbereit und verkehrssicher vom Gutachter eingestuft wurde.
Ich werde deinen Ratschlag mit der aktuellen Tageszeitung befolgen und dann nochmal Bescheid sagen, wie es gelaufen ist.
ein Scheck über 2.462,35€ ist auf dem Weg zu mir. Es ist die Reparatursumme abzüglich Mwst.!
In einer Woche bringe ich mein Cabrio in eine Lackiererei und lasse mein komplettes Fahrzeug aufpolieren und neue Leisten lackieren und montieren.
Anschließend kann ich mir mit der Rechnung die angefallene Mwst. erstatten lassen. Ob ich ebenfalls eine Nutzungsausfallentschädigung habe ist sehr unwahrscheinlich, da das Auto als fahrbereit und verkehrssicher vom Gutachter eingestuft wurde.
Ich werde deinen Ratschlag mit der aktuellen Tageszeitung befolgen und dann nochmal Bescheid sagen, wie es gelaufen ist.
Zuletzt geändert von DonHarkos am 25. Apr 2012 23:19, insgesamt 2-mal geändert.
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