Kommunen haften nicht für Schlaglöcher
Autofahrer sollten sich derzeit besonders vor Schlaglöchern in Acht nehmen. Der lange und strenge Winter habe den Straßen zugesetzt, so dass verstärkt mit entsprechenden Schäden zu rechnen sei, betont der ADAC am Dienstag in München. Wer durch aufgerissenen Straßenbelag einen Schaden am Auto nimmt, muss dessen Behebung oft komplett oder zumindest zum Teil selbst bezahlen.
Zwar sind die Städte und Gemeinden in der Pflicht, Straßenschäden zu beseitigen. Allerdings können sie sich nach Angaben des ADAC gegen Ansprüche geschädigter Fahrer absichern, indem sie mit Warnschildern auf Gefahren hinweisen oder Tempolimits verhängen. Dann muss der Fahrer beweisen, dass er mit einer den Verhältnissen angepassten Geschwindigkeit unterwegs war - was in der Regel nicht funktioniere.
Wer sich trotzdem Chancen auf Ersatz ausrechnet, sollte das Schlagloch, das den Schaden am Auto verursacht hat, laut Autofahrerverband auf jeden Fall fotografieren. Ansprüche müssen gegenüber dem zuständigen Straßenbauamt geltend gemacht werden.
(N24.de, Netzeitung)
Schäden durch Schlaglöcher
Moderator: Fabio
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Schäden durch Schlaglöcher
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Hatte so ein Fall , ich fuhr morgens zum Bäcker parkte mein Auto vorm Bäcker und auf einmal bohrte sich der Gullydeckel in meinen radkasten
alles am Arsch weil der Gullydeckel nicht mehr richtig fest war.
Ich hatte Zeugen und Bilder und bekamm erst alles bezahlt durch ein Anwalt ein halbes jahr später.
alles am Arsch weil der Gullydeckel nicht mehr richtig fest war.
Ich hatte Zeugen und Bilder und bekamm erst alles bezahlt durch ein Anwalt ein halbes jahr später.

Was nicht passt wird passend gemacht!!!!
[IMG]http://home.arcor.de/mark_steffen/Signatur_Alex.jpg[/IMG]
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Ein schlagloch muss mindestens 2,0 cm haben, das muss mal gesagt werden. Es ist auch nachweisbar das Schlaglöcher ein schaden hinterlassen, Fahrwerk, Felgen, Karosserie und was weis ich noch alles.
Ein Schild ist nur eine Info für die Autofahrer und befreit die Stadt oder das Straßenbauamt nicht von der Pflicht die Löcher zu beseitigen.
Auf jeden fall im, ein Bild von dem Schlagloch machen + 100 m vor dem loch auf beiden Seiten machen, zweck der Schilder ( kann ja sein das kein Schild da steht ) eine Klage durch einen Anwalt einreichen und der Schaden wird in manche fällen sogar ganz Bezahlt.
Ein Schild ist nur eine Info für die Autofahrer und befreit die Stadt oder das Straßenbauamt nicht von der Pflicht die Löcher zu beseitigen.
Auf jeden fall im, ein Bild von dem Schlagloch machen + 100 m vor dem loch auf beiden Seiten machen, zweck der Schilder ( kann ja sein das kein Schild da steht ) eine Klage durch einen Anwalt einreichen und der Schaden wird in manche fällen sogar ganz Bezahlt.

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