Blinker im Scheinwerfer eintragen?

Fragen Rund ums VW Golf Cabrio

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Pillhuhn
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Blinker im Scheinwerfer eintragen?

Beitrag von Pillhuhn »

Zur Info:
Es geht um MarkHHs Scheinwerfer!
Christian
________________
sag mal hast du umgebaute Hella Scheinwerfer mit Blinker? Ist das eingetragen?
Terence
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Beitrag von Terence »

ich denke das eher die standlichtergläser blau sind, das sieht bei mir nämlich genauso aus ;)

lasse mich aber gerne berichtigen ;)
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Pillhuhn
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Beitrag von Pillhuhn »

und wo ist der Blinker???
Terence
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Beitrag von Terence »

Original von Pillhuhn
und wo ist der Blinker???
ich such noch ;) ne kann natülich sein das der im scheinwerfer ist...aber wo ist dann das standlicht?
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Pillhuhn
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Beitrag von Pillhuhn »

fargen über fragen! :)
ich denke im scheinwerfer!
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froekl
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RE: Mark's Cabby | Episode II...

Beitrag von froekl »

[quote]Original von Mark_HH
Hella Klarglas Scheinwerfer mit integr. Blinkern

So steht es zumindest in seiner Beschreibung - nur das es diese Scheinwerfer NIE mit Blinkern gab - wo unser Mark doch immer so viel Wert auf Legalität legt :zwinker:
Zuletzt geändert von froekl am 24. Jul 2007 17:06, insgesamt 1-mal geändert.
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Beitrag von Forti »

Original von Pillhuhn
sag mal hast du umgebaute Hella Scheinwerfer mit Blinker?
Die Scheinwerfer sind Hella Golf IV-Look und definitiv umgebaut, da es sie wie Frauke schon ganz richtig geschrieben hat so niemals zu kaufen gab. Alexander190 hat seine genauso bearbeitet, vielleicht äußert er sich auch noch zum Thema.
Original von Pillhuhn
Ist das eingetragen?
Würde mich auch mal interessieren. ;)

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WORK

Beitrag von Christian »

Eintragen lässt sich das auf jeden Fall
das haben wir hier in der Ecke schon 2001 gehabt.

bei nem Kollegen. der hat sich das hinten rausgeschnitten und die Blinker vom A6 da reingepackt.
TÜV hats eingetragen.
Classic Edition : es tut sich was! kaltes Bierchen geht aber immer.
:prost: :prost: :prost:

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Forti
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Beitrag von Forti »

Wobei bei jeglicher Veränderung an der Beleuchtungseinheit eines Fahrzeuges dieses seine allgemeine Betriebserlaubnis verliert...ein sensibles Thema, zu dem es sicherlich 1000 Meinungen gibt. Wenn Dich aber die Grünen anhalten und einen Verstoß feststellen, dann nützt Dir auch die schönste Eintragung nichts.

Deswegen hab ich von sowas immer die Finger gelassen. Auch, wenn mir die hier dargebotene Lösung richtig gut gefällt - saubere Arbeit.

Gruß*Forti
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Beitrag von Alexander190 »

sage ich auch immer , die grünen sind heute nicht mehr so blöd wie früher. Die nehem dich gleich mit zum Tüv und schuß ist damit :zwinker:
Was nicht passt wird passend gemacht!!!!


[IMG]http://home.arcor.de/mark_steffen/Signatur_Alex.jpg[/IMG]
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Tobi's 3er
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Beitrag von Tobi's 3er »

meint ihr etwa so umgebaut? nur bei mir siehts halt etwas naders aus als beim mark...
Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.
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Benutzer 244 gelöscht

Beitrag von Benutzer 244 gelöscht »

So, dann will ich mal für Klarheit sorgen. :)


Es handelt sich um Umbauten der Hella Golf IV-Look Scheinwerfer.

Anstelle des Standlichtes befinden sich dort nun die Blinker, wie es auch beim Golf 4 der Fall ist. Der bläuliche Schimmer kommt von den Osram Diadem-Birnen.

Die Standlichter wanderten dafür in den Reflektor vom Fernlicht - ebenfalls so, wie es beim Golf 4 der Fall ist.

Den Scheinwerfern liegt eine ABE bei, in der auf eine zulässige geänderte Lichtsignaleinrichtung hingewiesen wird.
Moh hatte damit in den letzten 6 Jahren keinerlei Probleme.

Evtl. lasse ich die Scheinwerfer die Tage vom TÜV abnehmen und eintragen. Das kostet dann zwar etwas, allerdings gibt es keine wirklichen Alternativen. Die In.Pro-Scheinwerfer könnte ich direkt eintragen lassen, allerdings ist die Ausleuchtung nicht so der Hammer...
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Terra2067
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Beitrag von Terra2067 »

Original von Mark_HH
Den Scheinwerfern liegt eine ABE bei, in der auf eine zulässige geänderte Lichtsignaleinrichtung hingewiesen wird.
Moh hatte damit in den letzten 6 Jahren keinerlei Probleme.
Hi,
wie Forti es schon geschrieben hat, erlischt die Original ABE sowie man etwas daran ändert.
wie kannst Du denn eine ABE für die Änderung habe, wenn Hella diese nie gebaut hat ?( ?(

Gruß
Torsten
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Benutzer 244 gelöscht

Beitrag von Benutzer 244 gelöscht »

Die ABE ist die erste, die es zu den Scheinwerfern gab. Die ist noch etwas anders formuliert als die aktuelle- um genau zu sagen, ziehmlich schwammig. Dort wird von diversen geänderten Dingen gesprochen, die eher verwirren, als dass sie Aufschluss bringen...


Wenn du die Änderung der Scheinwerfer per Einzelabnahme vom TÜV abnehmen lässt, dann erlischt auch nicht die ABE des Fahrzeuges.

Habe mit meinem TÜV-Menschen schon geschnackt... da werden dann die Messschablonen, etc. rausgeholt und jeder einzelne Abstrahlwinkel kontrolliert... Wird zwar ein paar Euronen kosten, aber mir ist es das Wert.
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Work 1..

Beitrag von Alexander190 »

Original von Terra2067
Original von Mark_HH
Den Scheinwerfern liegt eine ABE bei, in der auf eine zulässige geänderte Lichtsignaleinrichtung hingewiesen wird.
Moh hatte damit in den letzten 6 Jahren keinerlei Probleme.
Hi,
wie Forti es schon geschrieben hat, erlischt die Original ABE sowie man etwas daran ändert.
wie kannst Du denn eine ABE für die Änderung habe, wenn Hella diese nie gebaut hat ?( ?(

Gruß
Torsten

bei mir ists auch so habe einfach den Blinker selber eingebaut, und den tüv gefragt der sagte Licht und Blinker soll man gut erkennen und wichtig ist daß der seitenblinker vorhanden ist. ich habe es schon 8 jahre keiner hat noch nix gesagt zu den Blinker. Deshalb würde ich es so lassen wie Mark gemacht hat. :wink:
Was nicht passt wird passend gemacht!!!!


[IMG]http://home.arcor.de/mark_steffen/Signatur_Alex.jpg[/IMG]
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Beitrag von Terra2067 »

Original von Alexander190

bei mir ists auch so habe einfach den Blinker selber eingebaut, und den tüv gefragt der sagte Licht und Blinker soll man gut erkennen und wichtig ist daß der seitenblinker vorhanden ist. ich habe es schon 8 jahre keiner hat noch nix gesagt zu den Blinker. Deshalb würde ich es so lassen wie Mark gemacht hat. :wink:
Das mag ja so sein, das Du schon so lange damit rumfährst, aber darum geht es ja nicht.

Sondern das die ABE der Original Hella Scheinwerfer ohne Blinker ist.
Wenn in den Scheinwerfern der Blinker eingebaut wird, dann reicht eine ABE nicht mehr aus, sondern man braucht ein Teilegutachten (siehe bei den InPro's, welche den Blinker in den Scheinwerfern haben.)
Dort steht unter anderem drin, das man die Originalblinker stilllegen und schwärzen muss.

Also heißt das für mich, das die Original ABE nicht mehr gültig ist.

Klar kann man so etwas per Einzelabnahme eintragen lassen, aber die Grünen, interessiert so etwas manchmal auch nicht.

@ Mark_HH
Kannst Du mir Deine ABE mal schicken?? Würde mich interessieren wie das da drin steht.

Gruß
Torsten
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Benutzer 244 gelöscht

Beitrag von Benutzer 244 gelöscht »

Wenn der Umbau per Einzelabnahme eingetragen wurde, dann frage ich mich, weshalb es die Grünen evtl. nicht interessieren könnte - sowie dieser von einem KFZ-Sachverständigen abgenommen und eingetragen wird, hat das Gültigkeit... und die ABE des Fahrzeuges bleibt dann auch weiterhin gültig.

Werde die ABE mal bei Gelegenheit einscannen und dir zusenden. Es ist wie gesagt von einer vorhandenen Signaleinrichtung die Rede, die auf eine Blinkerfunktion schließen lässt. War bis jetzt schon in 2 Polizeikontrollen - beide waren Abends im dunkeln und in keiner der beiden Kontrollen wurden die Scheinwerfer näher beachtet... und das, obwohl die Hamburger Rennleitung eigentlich sehr streng und kleinlich ist...
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Zonkie
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Beitrag von Zonkie »

WEil auch Sachverständige Fehlbar sind, und die Grünen nen ermessensspielraum haben und dir die Karre stilllegen können...
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froekl
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Beitrag von froekl »

Genau danke Zonkie. Wo doch hier immer alle gleich losschreien wenn was nicht legal ist - plötzlich ist es dann kein Thema mehr - ist dann mein illegaler Luffi den der Tüv mir einträgt auch legal :klopf:
In dem Sinne Mark nichts für Ungut und viel Spaß weiterhin :wink:
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