Anwaltsschreiben

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Zaubi22
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Anwaltsschreiben

Beitrag von Zaubi22 »

Hey ho,

habe heute Post von einen Anwalt eines ebay Käufers bekommen. Komisch war auf jeden Fall die schlechte Grammatik des Verfassers, das schlechte Schriftbild.( Briefkopf standart, Rest Schriftgröße 14 in verschnörgelter Maschinenschrift). Ich geh jetzt mal arg davon aus der Brief ist gefälscht. Kann man solchen Leuten das Handwerk legen? Den Anwalt gibt es laut google, aber sah so aus als wurde Adresse usw. nur in ein anderes Schreiben reinkopiert.
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Splinter
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RE: Anwaltsschreiben

Beitrag von Splinter »

Abwarten bis ein Mahnbescheid kommt. Vorher brauchst eigentlich nichts machen.
Aber ich glaub hier im Forum ist jemand der sich genauer damit auskennt, weiß gerade bloß nicht wer das ist ?(

Eine Rechtsschutzversicherung wäre hilfreich.
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Alcantaramil
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Beitrag von Alcantaramil »

immer ruhig durch die Hose atmen - genau diese Art von Fake Androhung war neulich im TV in einer Reportage !
Guck mal, ob auch ne Telefonnummer auf dem Kopfbogen steht, wenn ja, dann schau mal online im Telefonbuch, ob du einen Eintrag findest, wenn du nix findest, dann ist die Un-Echtheit des Schreibens wohl klar.

Gruß
§§MK§§
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Robby1982
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Beitrag von Robby1982 »

Wird nen Fake sein. Sonst ruf doch mal in der Kanzlei an, also die die angegeben ist und frag mal nach. Die wird das bestimmt interessieren, dass einer deren Namen missbraucht.
Zitat Walter Röhrl: Ein Auto ist erst dann richtig schnell, wenn du morgens davorstehst und Angst hast es aufzuschließen! :D
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Alcantaramil
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Beitrag von Alcantaramil »

... ich würde nicht anrufen, da auch eine Weiterschaltung auf eine Überseeleitung die Folge sein kann - an Ideenreichtum mangelt es solchen "Heckenpennern" meist nicht, um irgendwie an das "Beste" von Anderen zu kommen ! :-)
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Schmittler
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Beitrag von Schmittler »

was steht denn da überhaupt drin? ist das eine abmahnung in der du zu einer unterlassungserklärung aufgefordert und zur zahlung der anwaltlichen gebühren aufgefordert wirst?

also gemäß dem telekommunikationsG muss wenn von den üblichen gebühren abgewichen wird vor der durchstellung eine ansage erfolgen, theoretisch :D

hast du vielleicht in der vergangenheit was gewerblich unter einem privaten vorwand gekauft? oder vielleicht handelst du gewerblich und hast irgendwelche widerrufsbelehrungen vergessen oder fehlerhaft erwähnt? in letzter zeit was verkauft oder wie ist dieser jemand an deine adresse gekommen?

rechtsschutz wird das tätigwerden eines RA nicht bezahlen, falls es sich um eine abmahnung handelt, egal ob gerechtfertigt und unbegründet, wettbewerbsrechtliche sachen übernehmen die nicht. wenn es ein fake sein sollte gehst du am besten zu einem verbraucherschutzerverein, vor allem zahlst du da so gut wie nix.

die "komische", evtl. mitunter schwer verständliche grammtik und formulierung hat so manch ein anwalt an sich :D
Zuletzt geändert von Schmittler am 17. Aug 2008 22:28, insgesamt 1-mal geändert.
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Renegade
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Beitrag von Renegade »

[quote]Original von Alcantaramil
... ich würde nicht anrufen, da auch eine Weiterschaltung auf eine Überseeleitung die Folge sein kann - an Ideenreichtum mangelt es solchen "Heckenpennern" meist nicht, um irgendwie an das "Beste" von Anderen zu kommen ! :-) [/quote]

Also ich würde die Kanzlei schon anrufen, aber nicht über die abgedruckte Nummer sondern das Telefonbuch zu rate ziehen.

Erkundige dich sonstmal beim Verbraucherschutz ob die Kanzlei schon 'Aktenkundig' ist.
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