Reifen eintragen

TÜV (HU/AU), Versicherung, Steuern, Zulassung, Eintragungen, Kaufberatung, ...

Moderator: Fabio

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Largo
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Reifen eintragen

Beitrag von Largo »

Hallo zusammen,

ich habe ein GC 3,5 bei dem in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 185/60 R14 Reifen eingetragen sind. Die habe ich auch zur Zeit drauf.
Im alten (entwerteten) Brief sind aber auch 195/50 R15 eingetragen.
Ich hab mir auch hier eine Liste geholt auf der die Reifen/Felgen freigegeben sind.
Kann ich jetzt, ohne dass ich irgendwas machen muss, auch 195er Reifen mit R15er Felgen aufziehen, oder muss ich damit zur Zulassung?
Danke :)
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Bigdog71
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RE: Reifen eintragen

Beitrag von Bigdog71 »

Du musst nur zum Tüv, wenn es keine Originalfelgen von vW sind.

Sonst brauchste ne ABE oder musst zum Tüv.
Tüv Zitat: "Plastik passt sich der Straße an" :thumbup:
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Largo
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RE: Reifen eintragen

Beitrag von Largo »

Die Felgen haben die Part-Nr.: 1H0601025Q.
Das heißt nun, dass ich die ohne TÜV etc. aufziehen kann? Im alten Brief ist ja auch die Felgengröße aufgeführt.
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EternaX
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Beitrag von EternaX »

Der alte Brief ist entwertet und damit ohne Gültigkeit. Ist also egal was da drin steht. Der ist nur noch ein Stück Papier ohne Bedeutung.
Musst es also über ne ABE oder über nen Eintrag im aktuellen Brief machen.
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Golf3joker
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Beitrag von Golf3joker »

Mein TÜV Prüfer hat mir gesagt, das die Reifen die von VW eine Freigabe haben auch generell zulässig sind. In der neuen Zulassungsbescheinigung stehen immer nur die kleinsten zugelassenen Reifengrößen eingetragen. Also unabhängig der Felge ist der 195/50 15 zulässig, nur die Felge muß gegebenenfalls eingetragen werden.
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froekl
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Beitrag von froekl »

Original von Golf3joker
Mein TÜV Prüfer hat mir gesagt, das die Reifen die von VW eine Freigabe haben auch generell zulässig sind. In der neuen Zulassungsbescheinigung stehen immer nur die kleinsten zugelassenen Reifengrößen eingetragen. Also unabhängig der Felge ist der 195/50 15 zulässig, nur die Felge muß gegebenenfalls eingetragen werden.
.......so kenne ich das auch und wenn VW Serienfelge dann keine extra Eintragung!
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redcabrio
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Beitrag von redcabrio »

Original von froekl
Original von Golf3joker
Mein TÜV Prüfer hat mir gesagt, das die Reifen die von VW eine Freigabe haben auch generell zulässig sind. In der neuen Zulassungsbescheinigung stehen immer nur die kleinsten zugelassenen Reifengrößen eingetragen. Also unabhängig der Felge ist der 195/50 15 zulässig, nur die Felge muß gegebenenfalls eingetragen werden.
.......so kenne ich das auch und wenn VW Serienfelge dann keine extra Eintragung!
Ja kenne ich auch so, mein alter Brief wurde von der Zulassungsstelle kopiert und abgestempelt (die Seite mit den Reifen) den habe ich jetzt im Handschuhfach liegen. Beim den neuen Scheinen wird immer die kleinste größe als Standard eingetragen.
Alles wird Gut!!


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Golf3joker
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Beitrag von Golf3joker »

Bei Doppel-Wobber kann man sich die Reifenfreigabe per PDF runterladen. Da ist auch das Golf Cabrio beinhaltet.

http://www.doppel-wobber.de/wbb2/Inform ... igabe.html
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lippi
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Beitrag von lippi »

Hallo,hat zufällig jemand ne Reifenfreigabe für nen VW Jetta 2 bzw nen entwerteten Fahrzeugschein mit allen zulässigen Reifengrößen???
Hab nur den neuen Schein, da sind nur 155 er eingetragen hab aber nur 175 er Winterreifen.
Wäre echt super
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Golf3joker
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Beitrag von Golf3joker »

Wenn das der 19 E ist, dann kannst du bei doppel-Wobber unter Golf 2 mal nachschauen. Da gibt es auch die Reifenfreigaben.
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lippi
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Beitrag von lippi »

Also reicht es auch wenn ich die Freigabe vom Golf 2 dabei habe???
Ja ist ein 19E
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Golf3joker
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Beitrag von Golf3joker »

Ich denke schon daß es reicht. Auf dem Deckblatt stand auch was vom Jetta! Genaueres am Besten beim Tüv erfragen, die können es dir genau sagen.
eXotioN
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Beitrag von eXotioN »

Wenn die im alten Schein eingetragen sind (von Werk aus) dann darfst du die reinen Gewissens fahren! Bei den neuen Scheinen steht nur eine Reifen/Felgengröße drin die andere ist in einer EG Nummer (korrigiert mich wenn ich falsch liege) verschlüsselt... Soweit ich weiss unter "K"

Gruß
eXotioN
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