Sandstrahlmotive am Fenster.
Moderator: Fabio
Sandstrahlmotive am Fenster.
Wie wir doch alle wissen, kann jeder an seinem Fahrzeug am Seitenfenster ( Scheibe ) oder an der Heckscheibe ein Motiv sandstrahlen lassen.
Wie schaut das Rechtlich aus ??
Da das Fenster ja ein E-Zeichen hat und nicht verändert werden darf, laut §11 Absatz 3 FzTV, da das Glas ein Sicherheitsglas ist und die Nachträglich Veränderung an bauartgenehmigten Scheiben führen zum Erlöschen der Betriebserlaubnis für das Fahrzeug, laut § 19 der StVZO.
Info:
Laut vom KBA vom 05.05.2008 in Flensburg, sagte man, das die Zulassungsbehörde das Entscheiden muss.
Auf nachfrage am 07.05.2008 am Morgen bei der Zulassungsbehörde in Heilbronn, sagte man Mir, das ist TÜV sache und die Zulassungsbehörden hätten damit nichts zu Tun.
Der TÜV wiederum sagt, dafür gibt es noch keine Regeln was das Eintragen der Veränderte Scheibe angeht, wegen der Festigkeit an der Scheibe usw.
So, wer kann mir da was drüber sagen, zweck´s Eintragung und wie wird das Eingetragen, würde mich sehr Interessieren und eventuell eine Kopie vom Schein, nur der Text wie es Eingetragen wurde reicht, mehr muss man nicht zeigen.
Wie schaut das Rechtlich aus ??
Da das Fenster ja ein E-Zeichen hat und nicht verändert werden darf, laut §11 Absatz 3 FzTV, da das Glas ein Sicherheitsglas ist und die Nachträglich Veränderung an bauartgenehmigten Scheiben führen zum Erlöschen der Betriebserlaubnis für das Fahrzeug, laut § 19 der StVZO.
Info:
Laut vom KBA vom 05.05.2008 in Flensburg, sagte man, das die Zulassungsbehörde das Entscheiden muss.
Auf nachfrage am 07.05.2008 am Morgen bei der Zulassungsbehörde in Heilbronn, sagte man Mir, das ist TÜV sache und die Zulassungsbehörden hätten damit nichts zu Tun.
Der TÜV wiederum sagt, dafür gibt es noch keine Regeln was das Eintragen der Veränderte Scheibe angeht, wegen der Festigkeit an der Scheibe usw.
So, wer kann mir da was drüber sagen, zweck´s Eintragung und wie wird das Eingetragen, würde mich sehr Interessieren und eventuell eine Kopie vom Schein, nur der Text wie es Eingetragen wurde reicht, mehr muss man nicht zeigen.
Zuletzt geändert von Nr. 57 am 9. Mai 2008 12:34, insgesamt 3-mal geändert.

Ich habe in Motor-Talkmal gelesen (Da gabs ne lange Diskussion darüber), dass die Scheibe dadurch ja in ihrer Stabilität verändert wird, dies nicht zulässig sein soll... Heißt nicht, dass das stimmt, aber das war so das, was sich in dem Thread herauskristallisiert hat.
[img]http://www.golf-3-cabrio.de/banner.png[/img]
[quote]Original von lippi
Eine Freundin von mir graviert Scheiben, sie hat es als Beruf gelernt und rein rechtlich ist keine Eintragung oder der gleichen notwendig, da es dafür "noch" keine gesetzlichen Regelungen gibt. Daher ist es legal. [/quote]
Naja, es ist aber gesetzlich geregelt, dass man keine geprüften Teile ändern darf ohne Abnahme. Daher ist das rein theoretisch doch nicht legal, oder hab ich nen Denkfehler?
Eine Freundin von mir graviert Scheiben, sie hat es als Beruf gelernt und rein rechtlich ist keine Eintragung oder der gleichen notwendig, da es dafür "noch" keine gesetzlichen Regelungen gibt. Daher ist es legal. [/quote]
Naja, es ist aber gesetzlich geregelt, dass man keine geprüften Teile ändern darf ohne Abnahme. Daher ist das rein theoretisch doch nicht legal, oder hab ich nen Denkfehler?
[IMG]http://www.jogmap.net/laufstrecken/22895.jpg[/IMG]
- janp
- Cabrio-Urgestein
- Beiträge: 3513
- Registriert: 16. Jun 2005 22:57
- Wohnort: Elmshorn (SH)
- Kontaktdaten:
[quote]Original von FARA
Naja, es ist aber gesetzlich geregelt, dass man keine geprüften Teile ändern darf ohne Abnahme. Daher ist das rein theoretisch doch nicht legal, oder hab ich nen Denkfehler? [/quote]
sehe ich auch so. Ist halt ein E-geprüftes Teil welches in seiner Bauart verändert wird. Ob Sandstrahlen oder Gravieren müsste egal sein.
Naja, es ist aber gesetzlich geregelt, dass man keine geprüften Teile ändern darf ohne Abnahme. Daher ist das rein theoretisch doch nicht legal, oder hab ich nen Denkfehler? [/quote]
sehe ich auch so. Ist halt ein E-geprüftes Teil welches in seiner Bauart verändert wird. Ob Sandstrahlen oder Gravieren müsste egal sein.
Stell dir vor es ist Wirtschaftskrise und keiner macht mit :daumen:
Jap, und letztendlich isses wie bei vielen Sachen auch wieder die gute Frage, obs die Herren in Grün denn a) Bemerken, b) Wissen, dass es nicht legal is (wenns denn so ist
) und c) ahnden...

[img]http://www.golf-3-cabrio.de/banner.png[/img]
- Alexander190
- Cabrio-Guru
- Beiträge: 8891
- Registriert: 26. Jan 2006 23:06
- Baujahr: 1999
- MKB: AKR
- Motorleistung (PS): 116
- Echter Name: Alexander
- Wohnort: Dielheim
- Gender:
- Kontaktdaten:
denke so lange es nur die hintere scheiben sind sagt da keiner was,
wenn es an der Frontscheibe wäre dann könnte es probleme geben,
würde einfach mal zum Tüv fahren und fragen was er meint, wenn er grünes Licht gibt dann schriftlich verlangen
wenn es an der Frontscheibe wäre dann könnte es probleme geben,
würde einfach mal zum Tüv fahren und fragen was er meint, wenn er grünes Licht gibt dann schriftlich verlangen

Was nicht passt wird passend gemacht!!!!
[IMG]http://home.arcor.de/mark_steffen/Signatur_Alex.jpg[/IMG]
[IMG]http://home.arcor.de/mark_steffen/Signatur_Alex.jpg[/IMG]
[quote]Original von FARA
Naja, es ist aber gesetzlich geregelt, dass man keine geprüften Teile ändern darf ohne Abnahme. Daher ist das rein theoretisch doch nicht legal, oder hab ich nen Denkfehler? [/quote]
Ganz genau, so hat das die Polizei gesagt, wortwörtlich. Ein Serien teil zu verändern wie an der Scheibe muss Eingetragen werden oder man hat eine ABE.
Naja, es ist aber gesetzlich geregelt, dass man keine geprüften Teile ändern darf ohne Abnahme. Daher ist das rein theoretisch doch nicht legal, oder hab ich nen Denkfehler? [/quote]
Ganz genau, so hat das die Polizei gesagt, wortwörtlich. Ein Serien teil zu verändern wie an der Scheibe muss Eingetragen werden oder man hat eine ABE.
Zuletzt geändert von Nr. 57 am 9. Mai 2008 12:38, insgesamt 2-mal geändert.

[quote]Original von Baldur
die ABE möchte ich sehen .. meine Sandkörner oder Gavurmesser fühen nicht zur instabilisierung der Scheibe
lol [/quote]
Kannst du das Schriftlich belegen mit einem Test oder so ??
Eventuell sogar von einer Firma ??


Kannst du das Schriftlich belegen mit einem Test oder so ??
Eventuell sogar von einer Firma ??
Zuletzt geändert von Nr. 57 am 9. Mai 2008 12:38, insgesamt 1-mal geändert.

[quote]Original von lippi
Eine Freundin von mir graviert Scheiben, sie hat es als Beruf gelernt und rein rechtlich ist keine Eintragung oder der gleichen notwendig, da es dafür "noch" keine gesetzlichen Regelungen gibt. Daher ist es legal. [/quote]
Hast du da etwas in der Art wo das belegen kann, wenn möglich Schriftlich.
Da die Polizei das so wärtet, die Erlöschung der Betriebserlaubnis ohne Eintragung.
Eine Freundin von mir graviert Scheiben, sie hat es als Beruf gelernt und rein rechtlich ist keine Eintragung oder der gleichen notwendig, da es dafür "noch" keine gesetzlichen Regelungen gibt. Daher ist es legal. [/quote]
Hast du da etwas in der Art wo das belegen kann, wenn möglich Schriftlich.
Da die Polizei das so wärtet, die Erlöschung der Betriebserlaubnis ohne Eintragung.

[quote]Original von Nr. 57
[quote]Original von Baldur
die ABE möchte ich sehen .. meine Sandkörner oder Gavurmesser fühen nicht zur instabilisierung der Scheibe
lol [/quote]
Kannst du das Schriftlich belegen mit einem Test oder von einer Firma ?? [/quote]
Das war Ironie
Und ich denke auch, dass sich kein Tüv die Finger verbrennt...
Wenn beim Unfall die Scheibe anderst splittert als Sie sollte und es dadurch zur Verletzungen kommt, dann is der Teufel los, gut nicht sehr wahrscheinlich, aber es kann passieren.
[quote]Original von Baldur


Kannst du das Schriftlich belegen mit einem Test oder von einer Firma ?? [/quote]
Das war Ironie

Und ich denke auch, dass sich kein Tüv die Finger verbrennt...
Wenn beim Unfall die Scheibe anderst splittert als Sie sollte und es dadurch zur Verletzungen kommt, dann is der Teufel los, gut nicht sehr wahrscheinlich, aber es kann passieren.
Tüv Zitat: "Plastik passt sich der Straße an" 

[quote]Original von XdeVilX
scheiben gravieren ist nicht legal. egal was hier der eine oder andere sagt
ein geprüftes teil das verändert wird verliert seine zulassung und muss geprüft werden
was bei ner scheibe ja blödsinn ist da sie beim bruchtest ja eh zerstört wird
[/quote]
Das ist soweit klar.
Mir geht es darum wer das Eintragen lassen hat und wie, da der TÜV sagt, wie sollte das Eingetragen werden ?? Um eine Eintragung zu bekommen muss das schon einmal Eingetragen worden sein.
Ich warte auch noch auf die Neue Anfrage des KBA + TÜV SÜD, wie das nun gemacht werden soll. Weiteres folgt.
scheiben gravieren ist nicht legal. egal was hier der eine oder andere sagt
ein geprüftes teil das verändert wird verliert seine zulassung und muss geprüft werden
was bei ner scheibe ja blödsinn ist da sie beim bruchtest ja eh zerstört wird

Das ist soweit klar.
Mir geht es darum wer das Eintragen lassen hat und wie, da der TÜV sagt, wie sollte das Eingetragen werden ?? Um eine Eintragung zu bekommen muss das schon einmal Eingetragen worden sein.
Ich warte auch noch auf die Neue Anfrage des KBA + TÜV SÜD, wie das nun gemacht werden soll. Weiteres folgt.

So jetzt.
Laut KBA von Flensburg, die sagen in ihrem Schreiben, das eine Änderung in der Fahrzeugteile nach nationalen und internationalen EU Rechtsvorschriften gab, die sagt:
Alle änderungen an einem Autoglas ( Fensterscheibe ) mit Sandstrahlmotiven müssen Eingetragen werden beim TÜV nach § 19 ( 2 ) oder nach § 21 der StVZO der Einzelprüfung. Steht auch in der FzTV verodrnung unter § 11 und § 6 Abs. 1
Auflagen.
Aber der Fin ( Code ) muss frei sein, sprich die E-Nr. seitlich an der Seitenscheibe muss Frei sein, 5 cm in alle richtungen und das Motiv darf nicht zu groß sein. Zum Beispiel: Die Heckscheibe hat in der höhe 110 m und davon darf 10% verdeckt sein, nicht im Sichtbereich.
Laut KBA von Flensburg, die sagen in ihrem Schreiben, das eine Änderung in der Fahrzeugteile nach nationalen und internationalen EU Rechtsvorschriften gab, die sagt:
Alle änderungen an einem Autoglas ( Fensterscheibe ) mit Sandstrahlmotiven müssen Eingetragen werden beim TÜV nach § 19 ( 2 ) oder nach § 21 der StVZO der Einzelprüfung. Steht auch in der FzTV verodrnung unter § 11 und § 6 Abs. 1
Auflagen.
Aber der Fin ( Code ) muss frei sein, sprich die E-Nr. seitlich an der Seitenscheibe muss Frei sein, 5 cm in alle richtungen und das Motiv darf nicht zu groß sein. Zum Beispiel: Die Heckscheibe hat in der höhe 110 m und davon darf 10% verdeckt sein, nicht im Sichtbereich.
Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.
Zuletzt geändert von Nr. 57 am 24. Jul 2008 12:45, insgesamt 5-mal geändert.

- lumpi
- Minusgrad-Fahrer(in)
- Beiträge: 195
- Registriert: 21. Feb 2008 13:06
- Wohnort: Kümmersbruck
- Kontaktdaten:
Also mir ist dieses legal-ilegal völlig Wurscht...
Wenn ich mal so nen Unfall haben sollte dass die hintere Seitenscheibe zersplittert, dann hab ich mich sowieso entweder überschlagen oder das Seitenteil ist im A....
Und wie die Scheibe dann gesplittert ist, ist mir ja sowas von egal :klopf:
Und wenn sich irgendeiner Aufkleber oder Tönungsfolien reinklebt splittert die Scheibe auch anders......
Wenn ich mal so nen Unfall haben sollte dass die hintere Seitenscheibe zersplittert, dann hab ich mich sowieso entweder überschlagen oder das Seitenteil ist im A....
Und wie die Scheibe dann gesplittert ist, ist mir ja sowas von egal :klopf:
Und wenn sich irgendeiner Aufkleber oder Tönungsfolien reinklebt splittert die Scheibe auch anders......

------------------------------------------------------------
:cabrio:Mein Cab im Showroom
:cabrio:Mein Cab im Showroom
Wer ist online?
Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder