Aha, aber Du mußt zugeben, daß dies etwas völlig anderes ist. Ralph_89 (oder sein Jura studierender Kollege) hat schon recht. Die Pfuscherei am eigenen Auto führt niemals dazu, daß der gegenüber einem Dritten bestehende Versicherungsschutz der Haftpflicht entfällt. Denn dann würde man jemanden bestrafen, der dafür ersichtlich die geringste Schuld trägt. Inwieweit die eigene Versicherung Regreß bei ihrem Versicherungsnehmer nimmt, ist eine ganz andere Frage. Das wird in nahezu allen Foren durcheinandergewirbelt.Original von Popeye01Klar zahlt die Versicherung dem geschädigtem sein Geld. Klar,aber dann stehen Sie bei einem vor der Tür und klopfen mal an und wollen es rechtmäßig von dir wieder haben.... :finger:
Wichtig: Diese Ausführungen gelten nur im Rahmen der KFZ-Haftplicht, nicht bei Teil- oder Vollkasko. Hier führt grobe Fahrlässigkeit in aller Regel zum Erlöschen des Versicherungsschutzes.
Im Übrigen hätte ich dem Themenersteller empfohlen, den Kaufvertrag anzufechten, allerdings hat sich das Problem aber wohl von selbst gelöst.