Original von Baldur
WEr kein Notrad hat sollte sich das auf jedefall kaufen, ich glaub auch das es pflicht ist.
Bitte auf die Flaschen Grösse achten. Die kleinen sind nur bis 16er !!!! Also entweder 2 kleine kaufen oder einen grosse.
Nun, die StVO schweigt sich aus:
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§15 Liegenbleiben von Fahrzeugen
Bleibt ein mehrspuriges Fahrzeug an einer Stelle liegen, an der es nicht rechtzeitig als stehendes Hindernis erkannt werden kann, so ist sofort Warnblinklicht einzuschalten. Danach ist mindestens ein auffällig warnendes Zeichen gut sichtbar in ausreichender Entfernung aufzustellen, und zwar bei schnellem Verkehr etwa in 100 m Entfernung; vorgeschriebene Sicherungsmittel, wie Warndreiecke, sind zu verwenden. Darüber hinaus gelten die Vorschriften über die Beleuchtung haltender Fahrzeuge.
§15a Abschleppen von Fahrzeugen
(1) Beim Abschleppen eines auf der Autobahn liegengebliebenen Fahrzeugs ist die Autobahn (Zeichen 330) bei der nächsten Ausfahrt zu verlassen.
(2) Beim Abschleppen eines außerhalb der Autobahn liegengebliebenen Fahrzeugs darf nicht in die Autobahn eingefahren werden.
(3) Während des Abschleppens haben beide Fahrzeuge Warnblinklicht einzuschalten.
(4) Krafträder dürfen nicht abgeschleppt werden.
Bußgeldkatalog
A. Zuwiderhandlungen gegen §24 Straßenverkehrsgesetz,
a) Straßenverkehrs-Ordnung
Liegenbleiben von Fahrzeugen
Liegen gebliebenes mehrspuriges Fahrzeug nicht oder nicht wie vorgeschrieben abgesichert, beleuchtet oder kenntlich gemacht und dadurch einen anderen gefährdet.
40€ und 2 Punkte
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Von Ersatzreifen oder Pannenspray ist nicht die Rede! Glaub bei ams gehört zu haben das keines Pflicht ist.
Man denke an die Supersportler (Ferrari, Lamborghini), Reifen haben die nicht dabei! Spray [soweit ich weiss] auch nicht
Hier noch ein
passender Thread
Schönes (pannenfreies) Wochenende
Gruss
Mike