Seitenblinker entfernen - Austragung erforderlich?

TÜV (HU/AU), Versicherung, Steuern, Zulassung, Eintragungen, Kaufberatung, ...

Moderator: Fabio

Benutzeravatar
froekl
Forums-Gott
Beiträge: 11814
Registriert: 27. Mai 2005 10:36
Wohnort: Hannover

Beitrag von froekl »

Das es ältere Modelle gab ohne Blinker war mir klar. Interessant wäre halt was ist mit Fahrzeugen ab 95 und höher?!
Wenn ich dann zum Tüv muß werde ich berichten!
Bild
Benutzeravatar
Markus
Beiträge: 3585
Registriert: 11. Dez 2006 09:16
Wohnort: Krefeld

Beitrag von Markus »

gibts zu dem Thema schon was neues wollte mir auch Blenden da rein setzten nu hab ich mir gedacht erstmal die Suche benutzen bevor man was bestellt also Frauke hat bei dir einer was bemängelt oder net wenn nich sind die Blenden gekauft

Gruß Markus
Benutzeravatar
froekl
Forums-Gott
Beiträge: 11814
Registriert: 27. Mai 2005 10:36
Wohnort: Hannover

Beitrag von froekl »

Original von Markus
gibts zu dem Thema schon was neues wollte mir auch Blenden da rein setzten nu hab ich mir gedacht erstmal die Suche benutzen bevor man was bestellt also Frauke hat bei dir einer was bemängelt oder net wenn nich sind die Blenden gekauft

Gruß Markus
Ja gibt was neues - TÜV hat nichts bemängelt dazu. Und das bei verschiedenen und mehrmals :) :daumen:
Bild
Benutzeravatar
blacky
Minusgrad-Fahrer(in)
Beiträge: 240
Registriert: 18. Feb 2007 23:51
Wohnort: Hamburg

Beitrag von blacky »

§ 54 Fahrtrichtungsanzeiger.

(3) Als Fahrtrichtungsanzeiger sind nur Blinkleuchten für gelbes Licht zulässig.

(4) Erforderlich als Fahrtrichtungsanzeiger sind

1. an mehrspurigen Kraftfahrzeugen

paarweise angebrachte Blinkleuchten an der Vorderseite und an der Rückseite. Statt der Blinkleuchten an der Vorderseite dürfen Fahrtrichtungsanzeiger am vorderen Teil der beiden Längsseiten angebracht sein. An Fahrzeugen mit einer Länge von nicht mehr als 4 m und einer Breite von nicht mehr als 1,60 m genügen Fahrtrichtungsanzeiger an den beiden Längsseiten. An Fahrzeugen, bei denen der Abstand zwischen den einander zugekehrten äußeren Rändern der Lichtaustrittsflächen der Blinkleuchten an der Vorderseite und an der Rückseite mehr als 6 m beträgt, müssen zusätzliche Fahrtrichtungsanzeiger an den beiden Längsseiten angebracht sein,
Mehr Bumms - Weniger Fallera.
Benutzeravatar
Christian
Moderator
Beiträge: 16936
Registriert: 4. Jun 2005 17:55
Baujahr: 1996
MKB: AGU
Motorleistung (PS): 200
Wohnort: Unna
Kontaktdaten:

Beitrag von Christian »

Original von blacky
§ 54 Fahrtrichtungsanzeiger.

(3) Als Fahrtrichtungsanzeiger sind nur Blinkleuchten für gelbes Licht zulässig.

(4) Erforderlich als Fahrtrichtungsanzeiger sind

1. an mehrspurigen Kraftfahrzeugen

paarweise angebrachte Blinkleuchten an der Vorderseite und an der Rückseite. Statt der Blinkleuchten an der Vorderseite dürfen Fahrtrichtungsanzeiger am vorderen Teil der beiden Längsseiten angebracht sein. An Fahrzeugen mit einer Länge von nicht mehr als 4 m und einer Breite von nicht mehr als 1,60 m genügen Fahrtrichtungsanzeiger an den beiden Längsseiten. An Fahrzeugen, bei denen der Abstand zwischen den einander zugekehrten äußeren Rändern der Lichtaustrittsflächen der Blinkleuchten an der Vorderseite und an der Rückseite mehr als 6 m beträgt, müssen zusätzliche Fahrtrichtungsanzeiger an den beiden Längsseiten angebracht sein,
ja, dann passt das doch...
Classic Edition : es tut sich was! kaltes Bierchen geht aber immer.
:prost: :prost: :prost:

PS Prestige Cabrio in Arbeit
Benutzeravatar
Cabbydriver
Minusgrad-Fahrer(in)
Beiträge: 459
Registriert: 11. Jun 2005 05:48
Wohnort: von der Längsten Theke der Welt
Kontaktdaten:

Beitrag von Cabbydriver »

Dann kann ich ja ruhigen Gewissens weiter machen mit meinen Flügeln.
Mein Cab

<--- in Umbauphase
Benutzeravatar
blacky
Minusgrad-Fahrer(in)
Beiträge: 240
Registriert: 18. Feb 2007 23:51
Wohnort: Hamburg

Beitrag von blacky »

Also....ich hab mich noch mal schlau gelesen......laut StVZO ist die Anzahl der Fahrtrichtungsanzeiger nicht vorgeschrieben....nur müssen sie paarweise angebracht sein und mindestens vorn und hinten....bei Schülerbeförderung zusatzlich 1 Paar hinten oben.
:wall: Aber !!!!!!
nach ECE sind 2 seitliche Fahrtrichtungsanzeiger vorgeschrieben
( 76/756EWG i.V.m ECE-R48 und StVZO §54 )

Ich hab diesen Text leider nur als gedruckte Version werde ihn aber noch mal im Internet suchen (und auch finden)
:wink:



und gefunden

http://www.tuning4fun.com/downloads/lichttechnik.pdf
Zuletzt geändert von blacky am 15. Jun 2007 09:43, insgesamt 1-mal geändert.
Mehr Bumms - Weniger Fallera.
Benutzeravatar
Markus
Beiträge: 3585
Registriert: 11. Dez 2006 09:16
Wohnort: Krefeld

Beitrag von Markus »

Jo das hat mir der TÜV typ gestern auch gesagt es sei denn deine Blinker vorne sind so angebracht das man sie von einem 80 Grad winkel Seitlich noch gut sehen kann dann ist es erlaubt
Benutzeravatar
Christian
Moderator
Beiträge: 16936
Registriert: 4. Jun 2005 17:55
Baujahr: 1996
MKB: AGU
Motorleistung (PS): 200
Wohnort: Unna
Kontaktdaten:

Beitrag von Christian »

Vorhandensein: vorgeschrieben
Bezeichnung
(Kategorie):
hinten 2a, 2b
seitlich 6 (nur SAnh nach StVZO)
Anzahl: zwei, max. vier nach hinten wirkend;
zwei seitlich (nur SAnh nach StVZO)
-
demnach gilt das nur für SAnH, das sind Sattelschlepper...
Classic Edition : es tut sich was! kaltes Bierchen geht aber immer.
:prost: :prost: :prost:

PS Prestige Cabrio in Arbeit
Benutzeravatar
blacky
Minusgrad-Fahrer(in)
Beiträge: 240
Registriert: 18. Feb 2007 23:51
Wohnort: Hamburg

Beitrag von blacky »

Klick doch mal den :wink:
LINK --> http://www.dekra.de/live/mediendatenban ... ce5ecb.pdf
Da steht doch alles genau drin was Licht angeht Neuste Version ab 2006 ...mehr wissen die Herren von TÜV und DEKRA auch nicht...wenn sie es überhaupt wissen. :klopf:
Zuletzt geändert von blacky am 15. Jun 2007 10:39, insgesamt 1-mal geändert.
Mehr Bumms - Weniger Fallera.
Benutzeravatar
low-sean
Windschott-Nutzer(in)
Beiträge: 85
Registriert: 8. Mär 2008 16:25
Wohnort: Kaarst (Rhein Kreis Neuss)

Beitrag von low-sean »

Also ich weiß das seiten Blinker ab ende 94 pflicht sind.
Am besten zum Tüv und nach fragen geht am schnellsten, kostet nichts und du hast ne 100%ige bestätigung und keine wagen aussagen.
Benutzeravatar
Splinter
Beiträge: 6413
Registriert: 8. Mai 2007 19:12
Baujahr: 1994
MKB: ABF
GKB: CDA
Motorleistung (PS): 150
Echter Name: Jan
Wohnort: 26831 Bunde

Beitrag von Splinter »

Original von low-sean
Also ich weiß das seiten Blinker ab ende 94 pflicht sind.
Am besten zum Tüv und nach fragen geht am schnellsten, kostet nichts und du hast ne 100%ige bestätigung und keine wagen aussagen.
Warum gräbst Du so nen alten Thread aus?
Bild Bild
Antworten

Zurück zu „Formelles“

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder